Sind die Angaben von Restorss richtig, so folgtdaraus, daß seit 1818 das Einkommen des Staats inRheinpreußen um die bedeutende Summe von 4,231,035oder um nur ^ weniger als das ^Iterum tantum ge-stiegen ist. Sehr irrig Ware jedoch der aus dieser That«sache abgeleitete Schluß, daß der Druck der Abgaben indemselben Verhältnisse zugenommen habe. Mehrere derhinzugekommenen Steuern, z. V. die höheren Eingangsab-gaben, so wie Branntweinsteuer, welche allein weit über2 Millionen einbringen, würden, auch abgesehn von ihremfinanziellen Zwecke, wünschenswerth sein, da die erstem dievaterländische Hervorbringung befördern, und die Verzeh»rung ausländischer Erzeugnisse beschranken, die letztere aberhinsichtlich der Sittlichkeit des Volks höchst wohlthätigeFolgen hat. Ein Theil der gedachten Abgaben wird vonden Fremden entrichtet, namentlich werden außer einemBetrage an Eingangsabgaben, die Durchgangsabgaben, dieWasserzölle, die Barriereabgaben, die Ausgangsabgaben(zusammen — 788,442 Thaler) großentheils von den Aus--ländern bezahlt.
Man hüte sich aber den Finanzbestand der Periodevon 1814—1818 mit jenem der frühern Französischen zuverwechseln. Zur Zeit der Französischen Herrschaft gab es6rc»ils reunis, ein Tabaksmonopol und eine ungeheureSalzsteuer, so daß der Gesammtbetrag der Steuern höherwar als gegenwärtig. Wem es auffallend erscheint, daßmittelst der vereinigten Rechte, der höhern Salzsteuer unddes Tabaksmonopols weit mehr als vier Millionen zurZeit der Fremdherrschaft aufgebracht worden sei, - denmachen wir auf den Unterschied zwischen dem Ertrage der