13. Jeder borgelustige Weinbauer wird, bevor ihn nachErfüllung der gesetzlichen Bedingungen Kapital vor-gestreckt wird, von den Sachkundigen mit seinen neuenPflichten als Schuldner des Vereins bekannt gemacht.Er kann durch Ausstellung eines Reverses für dieLeistungen besonders verpflichtet werden.
Einwürfe wider Kreditvertine.
Als Nachtheile der bestehenden Kreditvereine werdenfolgende Umstände bezeichnet:
1. Durch die Erleichterung des Borgens sind viele Land-wirthe veranlaßt worden, Schulden zur Bestreitungeines unproduktiven Aufwandes anzuhäufen, unterderen Last sie endlich erlagen. Zwar brachte die Ge-legenheit, Kapital zu erhalten, einige Zunahme beider Produktion hervor, allein sie wurde von den ausder größern Konsumtion entspringenden Nachtheilenweit übertrossen. .
2. Ungewöhnliche Mißgeschicke, nachtheilige Ereignisse,z. B. Krieg, Aufruhr, erniedrigten die Preise der Grund-stücke und ihrer Rente, uud setzten den Verein außerStand, sowohl ausgelehnte Kapitalien als ihre Zinsenganz einzutreiben, und seinen Verpflichtungen an dieKapitalisten zu genügen, da der Preis der zu diesemBehufe gerichtlich veräußerten Grundstücke die Höheder darauf geliehenen Summen nicht erreichte.
3. Da bei den ältern Vereinen nur größeren Gutsbe-sitzern diese Vortheile dargeboten wurden, indem diekleineren nicht zur Theilnahme zugelassen wurden, so