schaftliche Bildung und die unverbrüchlichste Rechtlichkeitbei ihren amtlichen Leistungen fordern zu können. Und inwelchen, erfreulichen Maaße diese Anforderungen hon denjüngern Beamten befriedigt Werden, wissen alle diejenigen,welche Sinn für das allgemeine Wohl besitzen, und denfrühern Zustand mit dem gegenwärtigen in diefer Hinsichtverglichen haben. In der That, glaube ich, könnte Manfür die Rheinprovinzen nichts vorschlagen, was im Ver-hältnisse zu den Kosten der Ausführung wohlthätigere Fol-gen hervorbringen könnte, als einen mäßigen Zusatz zu denGehalten einiger der gedachten Beamten, deren Einkommennoch immer im Vergleiche mit jenem anderer Staatsdienerzu gering erscheint. Die Wirkungen würden sich durch dieZunähn«? der Neigung zu ihren Berufsgeschäften, und diegrößere Gemüthsruhe derselben, welche wieder einen sehrgünstigen Einfluß auf ihr unverdrossenes Strebn, strengeGerechtigkeit Aller mit öer besondern Wohlfahrt Einzelnerin Uebereinstimmung zu bringen, z. B. Vergleiche, überwelche keine Parthel sich mit Recht nachher beschwert, her-beizuführen, unzweideutig Vottheilhaft offenbaren.
Wir dürfen diefe Verbesserung von der Einsicht derobersten Staatsbehörden und ihrer anerkannten Sorgfaltfür das materielle Wohl der Bürger erwarten, wenn diefeHoffnung bei dem durch kriegerische Rüstung des Stagtsvermehrten Aufwands auch nicht sogleich in Erfüllung geht.
Eine eben so erfreuliche Erscheinung, wie die jüngemFriedensrichter, bieten die neuangestellten Geistlichen und dieLandschullehrer dar. Da die erstem eine deutsche Univer-sität besucht haben müssen, um eine Anstellung zu erhalten,so bringen unsere Priester nicht nur gründlichere Kenntnisse
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