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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
Entstehung
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Achtes Kapitel. Die siebente Stammreihe nach der Teilung der Linien.

Dann nahm er bei der Herzogin-Witwe von Braunschweig - Wolsen-büttel geb. Markgräfin von Brandenburg Dienste. Nach mehreren Jahrenmußte er die Verwaltung seines in der brüderlichen Teilung ihm zuge-fallenen Gntes antreten, welches er durch das Kriegswesen völlig ruiniertvorfand.

1641 wurde er Senior seiner Linie und 1668 des ganzen Ge-schlechts.

11. 8. 1643 wurde er (auch mit Gottschalk und mit ihren beiderseitigenmännlichen und weiblichen Erben, und wenn deren nicht mehr sein sollte»,mit den Erben der Schwestern ebenso 20. 12. 1661 anch für Hempound endlich auch für Matthias) belehut mit Möst und Hinsdorf undin demselben Jahre mit seinen Vettern von der Äbtissin Dorothea Sophievon Quedlinburg und 1646 von der Äbtissin Anna Sophie mit denNeindorfischen Gütern.

1648 verhandelte er mit seinein Bruder Gottschalk und mit PhilippSieg mund wegen des neuen Bnrgstüttebaues zu Harbke.

13. 5. 1648 wurde er von: Administrator von Magdeburg, HerzogAugust, wegen der Vermogensaulage im Holzkreise deputiert.

1650 vergeich er sich mit seinem Brnder Gottschalk an einem undPhilipp Sicgmund mit den Erben des Hans am anderen Teile wegendes Holzes zu Harbke.

9. 10. 1654 wird er zusammen mit seinem Brnder Gottschalk vomFürsten zu Anhalt mit Biedersee belehnt und

31. 1. 1656 erhält er das Lehen allein, nachdem er sich mit seinemBruder geteilt hatte. Dieser erhält die gesamte Hand daran.

1650 verhandelte er nnd sein Bruder Gottschalk mit dem RittmeisterKnno Gebhard v. Angern, welcher 4000 Thlr. 1611 ihrem Vater vor-gestreckt hatte.

In demselben Jahre verglich er sich mit Gottschalk, seinen 4 ver-heirateten und 2 unverheirateten Schwestern wegen der mütterlichen Erb-schaft und 1660 mit Gottschalk wegenNen-Brandsleben.

1662 bezahlt er an die v. Bothmarschen Erben, nämlich an die v. Hagenund v. Nheden, 2000 Thlr. in betreff deren sich sein Vater Burchard fürBerthold v. Nautenberg verbürgt hatte.

1669 belehnt er den Franz Werner v. Steinbringk mit den Güternbei Schöningen.

1677 und 1683 hat er mit Georg Philipp einen Streit in betreffdes Patronatsrechtes über die Pfarre zn Harbke, das zwischen der schwarzenund weißen Linie gemeinsam sein sollte, sowie wegen nicht gestatteten Trauer-geläutes in der Kirche.