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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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Die Genealogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.

mann nicht als Pächter anerkennen, darüber entstand 1599 ein Streit, über dendie Juristen-Fakultäten zu Helmstedt uud Leipzig sich gutachtlich äußerten.

1600 schrieb der Verwalter Johann Hilbrecht zu Dingelbe an sie, das;die v. Kramm, nach Abgang des Asche v. Kramin zu Dingelbe, dasErbschenkenamt an sich bringen wollten, während weder sie noch ihre Vor-eltern die gesamte Hand daran gehabt hätten.

1601 wurde vou Statius v. Münchhausen das ihr von den Grafenvon Stolberg verpfändete Dorf und Vorwerk Veckenstedt dnrch Rückzahlungder Pachtsumme eingelöst.

1602 borgt sie von einem braunschweigischen Bürger 500 Thlr., 1603mit ihrem Sohne Burchard von einem andern Bürger 500 Thlr. und 16041000 Thlr. und in demselben Jahre beim Rate zu Braunschweig auf 2 Jahre3000 Thlr.

1608 hatte sie aus der v. d. Schulenburgischeu Erbschaft beim Ratezu Quedlinburg 2000 Thlr. zu fordern.

1609 stellte ihr Bartold v. Nautenberg eine Obligation über 2000 aus.

1612 hat sie Protest eingelegt wegen des streitigen Hauses Netzlingen,

welches der Rat zu Hildesheim von Arnd v. Wobersnow erhandelt hat.

In demselben Jahre erhält ihr Sohn ein Schreiben vou der HerzoginElisabeth, daß die Leibrenten seiner Mutter an Korn nnd Feuerung au sieund nicht an die rebellischen Bürger zu Brauuschweig kommen sollen.

1614 hat sie bei Kersten Schenk und Gebhard Johann v. Alvenslebenals Bürgen 10000 Thlr. gekündigt, welche der Kurfürst von Brandenburgvon ihr geliehen hat.

14. 6. 1630 schreibt Gebhard Johann v. Alvensleben an den Kur-fürsten Georg Wilhelni von Brandenburg wegen einer 1613 gegen Margaretev. V. geb. v. Saldern für den Kurfürsten Johann Siegismuud übernommeneuBürgschaft, um derentwillen er nnnmehr von Bartold v. Nautenberg ange-griffen werde.

Ihre Schwester Ilse v. Saldern war vermählt an Fritz v. d. Schnlen-bnrg ^ 6. 1. 1589) auf Vienenburg. Dieser bestimmte in seinem Testa-mente 28. 3. 1588: Ferner ordne, setze nnd will ich, daß vou meinernachgelassenen Barschaft 10000 Thlr. an gewissen Orten und jährlichengebührenden Zinsen als 5 auf 100 belegt werden, und solche 500 Rthlr.Zinsen sollen meine Erben lind solgends meines Bruders Sohn oderdessen nächste Blutsverwandten alle Jahr unter etliche fromme und be-dürftige Stlidenten, so die heilige Schrift und tiisoloZiam nach Inhaltder Angsburgischen Konfession, mich Dr. Lntheri seine Lehre in Univer-sitäten studieren, austeilen. In betreff der 10000 Rthlr., welche ihrf Junker zu Stipendien legiert nnd beim Rate zu Goslar niedergelegthatte, erklärt Ilse als Witwe 10. 11. 1589, daß auch sie 10000 Rthlr.