Sechstes Kapitel. Die fünfte Stammreihe nach der Teilung der Linien. 14g
v. d. Schulenburgs Witwe, mit der Verpflichtung des Eiulagers mit eigenemLeibe, 3 reisigen Pferden, samt einem reisigen Knecht und einem Jungennnd, wenn sie samt ihren Knechten 3V Tage in der Herberge gelegen haben,und ihr Sachwaldiger sie nicht benehme, wollen sie danach trachten, daßdas Kapital gezahlt werde.
14. 3. 1569 erhält er für sich und seinen Bruder Matthias vonHerzog Julius zu Braunschweig einen Lehenbrief über das Erbküchenmeister--amt und die dazu gehörigen Güter. Bei dessen fürstlichen Einzug und Erb-Huldigung in Braunschweig erschien er als Erbküchenmeister mit 4 Pferdenund Heinrich der Herzogin zugeordnet mit 3 Pferden.
28. 3. 1569 hat er an Joachim v. Alveusleben eine Fordernng von500 Thlr., auch leiht er ein Kapital an Matthias v. Jagow auf Auloseu. !
In demselben Jahre erhielt er mit Matthias vou den Grafen undHerren zu Neinstein und Blankenbnrg das Vorwerk zn Blankenburg mitallen Zubchörungen samt den Diensten aus den 6 Dörfern Kattenftedt,Timmerode, Wiegenrode, Thale, Warnstedt und Wiedersleben für 14000 Thlr.und 3000 Nh. Gold-G. und 500 Thlr. Hanptsnmme verpfändet uud 13. 2.1567 von denselben die Mühle zu Blankenbnrg mit 4 Gängen für 1650 Thlr.und für 18000 Thlr. alle Häuser und Pertinentien der Grafschaft Neiuftein.
28. 3. 1570 erhält er mit Christoph v. Trotha und den v. KotzeschenVormündern von den v. Klitzing eine Obligation über 5363 Thlr. 21Silbergr.ausgestellt.
17. 10. 1570 ist er Mitvormund für die Kinder von Leonhard v. Kotze.Er hat eine Fordernng von 1787 Thlr. 23 Silbergr. an Anna v. Drax-dorff, Lippolds v. Klitzing Witwe.
1570 empfing er von Heinrich v. Stanpitz, Obersten zu Leine, einenSchadlosbrief über seine Bürgschaft, so er auf 8000 Thlr. bei Hansv. Taubenheim geleistet hatte.
In demselben Jahre teilte er mit Matthias die ihnen gemeinsamenGüter Harbke, Aderstedt zc. in zwei gleiche Teile, obwohl er wegen seinerzwei rechten verstorbenen Brüder mehr fordern konnte. Das Hans Deren-burg soll jeder 15 Jahre nntzen und dem andern 500 Thlr. Pension geben.Harbke und Aderstedt werden an Revennen einander gleich gehalten, doch sollMatthias wegen der Aderstedtischen Gebände 4000 Thlr. dem Achaz ver-güten. Oschersleben, Brandsleben, die Hänser zu Braunschweig und Magde-burg bleiben neben Glentors und anderen Pertinentien in eoiumullions. DieHolzung zu Harbke und Destedt soll in zwei gleiche Teile geteilt werden.Anch verglich er sich mit seinen Vettern Bnsso uud Job st.
1571 borgt er vou Kurt v. Schwicheldt 4000 Nh. Gold-G.
In demselben Jahre errichtete er mit Matthias einen endgültigenTeilungsvertrag, auch unterschrieben von der Mutter uud dem Bruder
Das Geschlecht v. Vellheim,