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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
Entstehung
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119
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Fünftes Kapitel. Die vierte Stammreihe nach der Teilung der Linien. 119

Er hat sich mit den Bürgen, wenn der Herzog in der Bezahlung säumigsein sollte, auf des v. Saldern Erfordern zum Einlager mit 2 Pferdenund einem Knecht in Brauuschweig oder Hannover in einer gemeinen ehr-lichen Herberge zu verpflichten. Auch war er in demselben Jahre Bürgefür denselben Herzog, als dieser 1000 Rh. Gold-G. von Kurt v. Halleentleiht.

1530 war er mit dem Herzog von Braunschweig gegenwärtig bei derÜbergabe der Angsburgischen Konfession.

In demselben Jahre war er mit Heinrich VII und Hans v. Bartens-leben Bürge für Heiurich v. Wenden gegenüber Dietrich v. Knetlingen, derdiesem 300 Rh. G. vorgestreckt hatte. Diese 300 G. hat Achaz laut Quit-tung 1550 an Asmns v. Knetlingen bezahlt.

2. 4. 1531 ist er mit Matthias vom Domkapitel zn Hildesheim in-folge Kaufs mit etlichen Gütern zn Oldendorf belehnt worden.

In demselben Jahre wird er in einer Schadlosverschreibung des GrafenGebhard zu Mausfeld alszu Jerxsen" genannt.

1533 borgte er an Joachim v. Eimbeck mehrere hundert Gulden, unterBürgschaft von Bnsso und Christoph Gevettern, Othraves Söhnen(Nr. 89, 90).

In demselben Jahre hatte Jakob Kiel Kurts Güter zu Weudhausenund die jährliche Rente zu Destedt veruntreut. Daher hatte ihn Achazgefangen gesetzt. Kiel sollte am Leben gestraft werden, ist aber auf Fürbittedes Gerichts Jerxheim uud anderer Gönner begnadet worden. Er mußteUrfehde 1536 schwören und verzichtete auf die Anwartschaft an einen Hofezu Schöningen.

1535 verbürgt sich Achaz mit anderen für Sievert v. Nutenberg gegen-über Lndwig v. Schwicheldt auf 500 Nh. Gold-G. unter Verpflichtung desEinlagers in Hildesheim oder Brannschweig (Achaz hat mit Jost v. Stein-berg 1536 diese Summe bezahlt).

Ju demselben Jahre hat er sich mit Kurfürst Joachim von Branden-burg wegen Akqnisition des Hauses Grabow von seiten der v. Wulffen ver-glichen, wobei des von dem Herzoge zn Braunschweig an die v. V. versetztenAmtes Jerxheim Erwähnung geschieht.

Ebenso hat er in demselben Jahre den Vertrag Herzog Heinrichs desJüngeren mit seinem Bruder, dem Herzog Wilhelm, als Erbherr zu Jerx-heim mit unterschrieben.

1537 wurde er vom Knrfürsten Joachim zu Brandenburg znm Haupt-maun auf der Herrschaft uud dem Hause Liudow bestellt. Er uud seinemännlichen Erben sollen es 30 Jahre lang wiederkäuflich Pfand- nnd amtmanns-weise innehaben, wie es die Fürsten von Anhalt gebraucht uud wiederkäuf-lich besessen haben. Er hat letzteren den Pfandschilling zu entrichten.