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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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110 Die Genealogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.

Gesandten, welche die päpstliche Bestätigung in Rom einholten, wurde 1514 nebstdem Propst des Johannis Meisters Eberhard Waidensee vom Papst Leo X.mit der Untersuchung und Entscheidung des Streites zwischen dem FürstenErnst zu Anhalt nnd dem Abte Heinrich zu Nienburg beauftragt, vermittelteISIS, als der Graf von Mansseld nnd Kaspar v. Aderndorf auf ihn kompro-mittierten, einen Vergleich über Ermslebeu, desgleichen 1518 zwischen demBischof von Hildesheim Johann und den v. Saldern deren Streit über dasAmt Lanenstein uud setzte sie auseinander, daß sie gegen 12960 G. das HausLaucnstein an deu Bischof zurückgeben mußten, verwendete sich 1524 für mehreredes Anfrnhrs beschuldigte Bürger von Halberstadt und erhielt ihnen dasLeben, wie er sich auch derer aunahm, welche sich daselbst protestantischerLehren hinneigten und deshalb verfolgt wurden, und war noch 1530 mitdem Kurfürsten Albrecht von Mainz auf dem Reichstag zu Augsburg beiÜbergabe des protestantischen Glaubensbekenntnisfes gegenwärtig.

Einzelne urkundliche Nachrichten: 1492 wurde er Kauouikus amHohen Stift zu Hildesheim nnd 11. 2. 1507 Dompropst daselbst. Weil ersich lange in Rom aufgehalten und am Päpstlichen Hofe sehr bekannt war,hat er eine ganze Reihe von Prälatnren an sich gebracht.

19. 5. 1510 empfing er als Domherr zu Magdeburg kraft päpstlicherProvision die durch deu Tod des Siegmund v. Pflugk vakante Major-Prä-bende beim Erzstift Magdeburg.

20. 12. 1510 befindet er sich an der Spitze der Schiedsrichter, alsdas Hochstift Halberstadt das Stift Gernrode mit der Stadt Ascherslebenvergleicht.

30. 3.1513 verbürgt er sich mit anderen für den Bischof von Hildesheimgegenüber den v. Schwicheldt auf 11000 G. unter Verpflichtung zum Einlager.

1515 erhält er mit dem Domherrn Ludolf in Hildesheim undHeinrich vom Erzbischof einen Schuldbrief über 3000 G. uud 180 G. Nh.Gnadcngeld ausgestellt, letzteres dafür, daß der Erzbischof sie iu seiueu be-sonderen Schutz und zu Dienern angenommen hat, wofür sie mit vier gerüstetenPferden ihm dienen sollen. Die 3000 G. sollen über ein Jahr entrichtet werden,am 12. 4. 1515 hatten sie vom Erzbischof 2000 G. Nh. geliehen, wofür erihnen 120 G. Rh. jährliche Zinsen wiederkäuflich verschrieben hatte.

25. 9. 1514 belehnt er den Bürger zu Hildesheim Heuuing v. Hagenmit einer Hnfe Landes vor der Neustadt Hildesheim.

10. 10. 1515 erhält er aus besonderer Gnade nnd Vertrauen zu seinerPerson Schloß und Amt Gröningen vom Erzbischof zu Magdeburg infolgegeschehener Vorbitte seines Brnders, des Kurfürsten Joachim von Brandenburg,zur Verwaltung nnd Verwesung übergeben, um es als Hanptmann inne zuhaben. Er soll es alle Wochen wenigstens einmal bereiten und bereisen uudmit 6 Pferden daselbst freien Unterhalt haben, unparteiische Rechtspflege