Viertes Kapitel. Die dritte Stammreihe nach der Teilung der Linien. 1t)>
v. Neindorff ein Pferd und einen Knecht dazu geliehen hätten, und bittetgemäß des zwischen ihnen bestehenden Schutz- nnd Trntzbünduisses zu ver-fahren. Die Klageschrift des Bischofs von demselben Tage für die Ver-handlungen zu Osterwieck lautet dahin: Nachdem einige Uneinigkeit zwischenihm und Ludwig vorgefallen, habe dieser zwar Genugtuung erhalten undbeide Teile hätten sich vertragen, nichts destoweniger habe dieser sich allerOrten über den Bischof, sein Stift, Kapitel und die Stände des Stiftes be-klagt und Erdichtetes vorgebracht, da man ihm doch nichts schuldig sei.Einen für den 4. 1. angenommenen Termin zum Austrag der Händel habe erunberücksichtigt gelassen, dagegen ohne alle Ursache und ohne Fehdeankündi-gnng mit seinen Helfern, Asche v. Kramm und Jobst v. Gledingen, am 5. 1.beim Kloster Marienrode mit einer Anzahl Rcnter sich auf die Laner ge-legt und 3 Hildesheimer Vasallen, den Vogt v. Sturwald, Herbord v. Man-delsloh, dessen Bruder Kurt und Asche v. Steinberg, die der Bischof nachdem Kloster beordert hatte, nebst 2 Knechten wider Recht aufgegriffen, hartgeschlagen uud verwundet, auch ihnen ihre Kleinodien, die sie bei sich hatten,vom Halse gerissen und anderes räuberischer Weise ihnen abgenommen, wieein Edelmann gegen einen anderen niemals gehandelt habe. Alles diessei zur Verhöhnung des Bischofs geschehen, auch solle Ludwig beabsichtigthaben, die domstiftifcheu Güter zu beschädigen, was aber mit Gottes Hilfeunterblieben sei. Jetzt solle er auch mit Bündnissen gegen ihn drohen.Wenn der Erzbischos nicht solche böse Anschläge verhindere, müsse er mitGewalt seiner Widersacher sich erwehren.
Darauf schreibt 25. 11. 1511 der Erzbischos Ernst an Lndwig, ersolle die bei Marienrode gefangenen 3 Edelleute freilassen, ihnen das ihrigezurückgeben und sich mit dem Bischof einigen, indem er zugleich, sein Miß-fallen über die gegen Untertanen seines Bundesgenossen verübte Tat aus-drückt; auch antwortet er dem entsprechend dem Bischof. — 27. 1. 1511mahnt Ludwig die 3 von ihm gefangenen Edelleute, ihrer Verpflichtungznfolge nebst ihren Knechten, Harnisch und Pferden zu einem Gefängnis inden Krug zu Harbke 3 Tage nach Behändignng des Briefes zu kommenund sich daraus nur mit seinem Wissen zu entfernen. Brennte der Krugab, so sollen sie auf der kalten Stätte bis auf weiteres warten. Dem Erz-bischos antwortet er 1. 2. 1511, indem er die Unrichtigkeit und Unwahr-heiten des Bischofs behauptet unter Darstellung, wie er fortwährend durchdenselben Beschädigungen erlitten habe, die sich auf 12000 G. belaufen,auch sein Bruder Heinrich (Nr. 69) werde vom Bischof ebenso beeinträchtigt.Er beruft sich auf feine Briefe und Siegel, welche er vorlegen wolle. Einegütliche Einigung mit dem Bischof habe er niemals zugesagt, auch habeer die Edelleute und deren Knechte nicht ohne vorherige Fehde und Absagegefangen genommen. Um dem Erzbischos gefällig zu sein, wolle er den Ge-