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2 (1912) Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an
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Die Genealogie des Geschlechts von der Teilung der Linien an.

30. 4, 1470 stellt der Kurfürst Friedrich von Brandenburg ihm unddem Heinrich (wohl Nr. 17) eine Schuldverschreibung über 2000 G. aus.

9. 7. 1470 wird zwischen dem Erzbischof Johann von Magdeburg undden v. V. ein Vertrag folgenden Inhalts geschlossen: Der Erzbischof entläßtden Günzel, seinen Sohn Heinrich (Nr. 17), seines 1' Sohnes Hartwig(Nr. 19) nachgelassene Kinder und Heinrich (Nr. 15), Heinrichs Sohn, ihresGefängnisses und ihrer Bestrickung. Er gibt ihnen ihr Anteil an dem fürunüberwindlich gehaltenen Schlosse Harbke, das er eingenommen hatte, nebstSchackensleben und Groppendorf in Hoffnung besserer Treue zurück, auchdie Briefschaften, die seine Amtshauptleute uach Kalbe gebracht, wogegendie v. V. den Erzbischof und seine Nachfolger wegen etwa fehlender Brief-schaften und von Harbke weggekommener Pferde und Viehes nicht in An-spruch uehmen. Die v. V. sollen sofort mit Harbke unter Ausstellung derüblichen Reverse belehnt werden, uud bis nächste Ostern ihre Vettern, dieAnteil an Harbke zu haben vermeinen, nämlich Bertram (Nr. 11) oderseinen ältesten Sohn, Gottschalk (Nr. 16), Heinrichs Sohn, Lndolf(Nr. 21) und Heinrich (Nr. 23), Ludolfs Söhne, nnd Heinrich, Lud-wigs (Nr. 13) Sohn, vor den Erzbischof zur Belehnung bestellen.4 Wochen nach Abschluß des Vergleichs soll den v. V. die Pfandsnmme vonVs Sommerschenbnrg gezahlt, oder die Hülste des Gutes ihnen überantwortetwerden. Die v. V. werden zu Guaden augenommen und sollen des Erz-stistes treue Mannen sein. Hans Weidemann und seine Knechte sollen ansdem Gefängnis bei den v. Bartensleben befreit werden. Die v. V- entsagengegen den Bischof von Halberstadt ihren Ansprüchen an Schladen. Diev. d. Schulenburg sollen die Bürger von Magdeburg wegeu der genommenenHäringe entschädigen, andernfalls sollen sie, da die Tat von Apenburgaus geschehen ist, vor dem Markgrafen von Brandenburg zu Recht stehen.

10. 7. 1470 erfolgte für ihn mit Hans (Nr. 10), Hansens Sohn,Gottschalk (Nr. 16) und Heinrich (Nr. IS), Heinrichs Söhnen, Ludols(Nr. 21), Heinrich (Nr. 23) und Hilmar (Nr. 27), Ludolfs Söhnen,Heinrich (Nr. 40), Ludwigs Sohn und Wilhelm (Nr. 33) und Ludwig(Nr. 34), Bertrams Söhnen die Belehnung mit der Burg Harbke belehnt,doch soll sie dem Erzstist ein offenes Schloß sein und im Falle des Absterbensder obigen ihm anheimfallen.

4. 8. 1470 verhandelt er mit dem Erzbischof in betreff der Ein-lösung des v. V.schen Anteils am Schlosse Sommerschenburg für die Pfaud-fumme von 1150 G. Rh., die der Erzbischof ihnen ausgezahlt hat. Aus demInventarium hat Heinrich ans Harbke (wohl Hansens Sohn) empfangen30 Seiten Fleisch (Schinken), 4 Schober mit Pfeilen, 2 Handbüchsen nndPnlver, 1 Armbrnst, 1^/., Wispel Korn und 2 kleine Ackerpferde.