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redatieren s. antedatieren.
Rcdhibition Wiederaufhebung, Wandlung. reälnditoria actioWandlungsklage, Aufhebungsklage.
redimieren loskaufen, befreien.
redintegrieren wiederherstellen, ergänzen.
redressieren rückgängig machen.
reSuctus ^Schlußformel beim Verhöre Verhafteter) zurück-geführt.
Reduktionstabclle Umrechnungstafel, Umwandlungstafel, Ver-gleichstafel ;s. auch Tabelle, reduzieren zurückführen; (herab)-inindern, verringern, herabsetzen, ermäßigen, abbauen,schmälern, verkleinern, verjüngen; umrechnen, umwan-deln, zusammenziehen sz. B. mehrere Einzelstrafen zueiner Gesamtstrafe); im Rang erniedrigen sKirchenrecht).
Refaktie Abzug, Ersatz. Vgl. HGB. 380 ^früher 352).
Referat Bericht, Streitbericht, Aktenbericht, Inhaltsüber-sicht; Vortrag, Berichteramt. Presscrefcrat ftei Behör-den zuw.) Nachrichtenstelle, Preßberichtamt, Auskunftstelle— vgl. Evidenzbureau.
Rcfcrcndarius Referendar, Referendär, Gerichtshörer; vgl.Ncchtspraktikant.
Referendum (allgemeine) Volksabstimmung, Volksbefragung^Schweiz); Beschlußfassung, rskersnäum, sä zum Bericht,zur Berichterstattung; zur Rücksprache, zur Rückfrage,zum Vortrag. Vermerk, zur Beachtung, Anmerkung, aärskerenäum nehmen ^a.) vermerken, sä rsk. Vmk., z. Be-acht., Anm., z. Rfpr.
Referent Berichter, Vortrager, Berichterstatter, Gutachter,1. - Haupt- - Berichterstatter, szuw. nur) Vorberichter, Vor-berichterstatter. Vgl. Dezernent und Korreferent, refe-rieren berichten, Bericht erstatten, vortragen; zurückschie-ben seinen Eid); referiliel IM.) rückfchiebbar.
refigieren abheften, abnehmen.
Reflektant Bewerber, Liebhaber, Pachtlustiger, Kauflieb-haber, Bietungslustiger, Bieter, Nehmer, Käufer.
Reform, Reformation (Ver)besserung, Neugestaltung, Neu-ordnung, Bessergestaltung, Umbildung, Umformung, ^zuw.)Vereinfachung. Reformer Besserer, Neuerer — vgl. Re-organisation. rekormatio in xszus Abänderung zum Nach-teil, (be)nachteilige(nde) Änderung, reformieren verbessern.
bezeichnet wird. Denn es wäre verkehrt, bei Nichtgebrauch des Fremdwortsbehaupten zn wollen, es fehle dann überhaupt an einem nach dem Preßgesetzedurch einen Verletzten Versolgbaren „verantwortlichen Redakteur". Diese Folge-rung ergäbe sich aber mit rechtlicher Notwendigkeit aus solcher äußerlichen Ge-setzesauslegung, die übrigens jetzt wohl allerseits aufgegeben ist.