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Provokant Antragsteller, Ansprecher, Gläubiger, AussorderersK.), Versteiglasser sbei öss. Verkäufen— rheinl.). ProvokatAntragsgegner, Gegner, Schuldner, Ausgeforderter sK.),Ver-, Be-, Geklagter. Provokation Herausforderung, An-reizung, Aufforderung; Antrag; Berufung. Provokations-klage Feststellungsklage ^zwischen Feststellungs-Kläger undFeststellungs - Beklagten, der zuw. Feststellungs - Wider-klage erhebt). Vgl. Diffamationsklagc, Prajndizialtlngc.provozieren herausfordern, (an)reizen, auffordern; her^vorrufen, veranlassen, heraufbeschwören, Kraftprobe machen;antragen jaufs, muteu ^Bergrecht); sich berufen ^z. B. aufdas Zeugnis des N.N.), anrufen sz. B. höhere Entscheidung).
Proxenetiknm Gebühr, Verinittlergebühr, Mäklerlohn, Ma^kellohn. Vgl. Provision.
Prozedur Verfahren, Vorgehen, Hergang.
Prozent Hnndertel, Zinshundertel, vom Huudert ^gesetz-liches Wort, z. B. iu BGB. 288, auch schon § 804 ALR.>, 11), für Hundert, v. H., f. H. 50°/° sa.) die Hälfte,25°/- ^a.) ein Viertel, 75°/» sa.) 3/4 usw. die Prozente)a.) die Zinsen (die Zinse — Schweiz, Ost. — als Mzl.von „der ZinS"), der Zinsfuß; Auteilbeträge, -gelder,Gebührnisse, prozentig zinsig, z. B. 5 zinsig; hundertig.ein grosser Prozentsah ein großer Teil - Bruchteil, pro-zentual verhältnismäßig, bruchteilmäßig, prozentisch.
Prozess Rechtsstreit, Streitsache. Streit, Rechtshandel, Rechts-streitigkeit. Stritt )ost.); Verfahren, Rechtsverfahren; —Hergang, Vorgang, Verlauf. Vorprozcsi Vorstreit. Pro-zesmgent s. Agent, prozessieren streiten, Rechtsstreit füh-ren, rechten. Prozession Umzug, Umgang, Aufzug, Wall-fahrt, Bittgang, Betfahrt. Prozesiordnnng Streitordnuug;Gerichtsordnung. Vgl. Zivilprozeßordnung und Straf-prozestordnnng. Prozef-partei Streitteil, streitender Teil.Prozesiweg Klageweg. prozeffualisch Streit-, rechtsstreitig,prozessualische Frage Frage des Verfahrens.
pseudonpines Werk Werk unter angenommenem Namen -Decknamen.
Psllchiater Irrenarzt, Nervenarzt. Psychiatrie Geistes- -Irren- - Nervenheilkunde.
Pubertät Mannbarkeit. Mündigkeit sim Sinne von Mann-barkeit, iin Sachsenspiegel: „zu seinen Jahren kommen"genannt). Vgl. majorenn. Unter Zugrundelegung ver-schiedener Altersgrenzen werden noch verwendet die Be-griffe: Eidesmündigkeit, Ehemündigkeit, Lehusmündig-keit, Strafmündigkeit. Die letztere ist gemeint in demSprichwort: „Die Bosheit erfüllet das Alter", d.h.