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Die Amtssprache : Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter
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s. SO. 751), einreichen, vorzeigen, vorweisen, überreichen,„darlegen", z. B. zahlbares Geld fBLR. 1267); benennen,vorschlagen, anbieten fz. B. einen Bürgen), präsentiertden eingegangen - eingereicht - überreicht - vorgelegt -eingelaufen ftadisch), eingelangt föst.), erhalten, empfan-gen: am —. Einreichungszahl: —. xr. E., Eing., Eg.,Erh., Einl.

Präsenzgelder sder Abgeordneten) Sitzungsgelder, Anwesen-heitsgelder. Präsenzliste Besuchliste, Teilnehmerliste, An-ivesendenliste, Hier-Liste. Präsenzstärke ^ost) Friedens-stärke, Friedensstand.

Präses Vorsitzender, Vorsitzer, svgl. Beisitzer), Vorsest ^ge-bildet Ivie „Truchseß"), Vorsteher, Vorstand, Obmann,Obermeister, Sprecher, ^ä. W.) Vorsprecher, Worthalter,^niederdeutsch), Bürgervorsteher, Stadtverordneten-Vor-steher. Präsident Präsident. S. auch Polizeipräsident. —Oberrichter. Ammann ^Schweiz). Präsidium Vorstand,Vorstandschaft, leitende Behörde; Vorsitz; Obmannschaft;Vorort, Vorortgruppe. S. auch Polizeipräsidium.

Präskriptioil Verjährung, Versitzung svgl. in BLR. 790 „ver-sessen", infolge „Sichverschweigens" — ä. W.).

Prästandentabelle Leistungen-Tafel, -Übersicht, -Rolle. Prä-station Leistung, Neichnis, Reichung — BLR. 1983 m;„Pfründreichung" fbei Auszügen, Leibgediugen, Ausge-dingen — OJ. 49, Pfründen n. dgl.). Prästationspflicht^a.) Einstandspflicht, prästieren leisten, abentrichten )H.);anwenden, vertreten, gewährleisten, einstehen, haften.

präsumieren vermuten, Voraussetzei?, unterstellen. Prä-sumtion Vermutung, Voraussetzung. Vgl. Fiktion, prä-sumtiv mutmaßlich, ivahrscheinlich, voraussichtlich, prn-sumtiver Thronfolger (der)zeitiger Thronfolger.

Prätendent (Liron-) Throubeiverber, Thronforderer. Prä-tendieren beanspruche», fordern, vorlangen.

Präterition übergehung.

Prätext Vorwand.

prätorisches Pfandrecht gerichtliches Pfandrecht.

prävarikieren es mit beiden Teilen halten.

Prävention Vorgriff, Zuvorkommen Pst.), Vorbenu(ü)tzungseines Erfinderrechts, Z. B. eines Patent- oder Muster-schutzrechts oder des „Stamm-Rechts", zu dem bloß einvon diesem „abhängiges" Erfinderrecht (Zusatzpatent) hinznzu erteilen ist), Zuvorkuuft >H.), Voreingreifen, früheresEinschreiten; Vorbeugung, Verhütung. Präventiv-Mast-regel Vorbengungs - Verhütungs - Vorkehrungs - Vorsichts-Maßregel. Präventiu-Zensur Vor-Drncksicht, Vordurchsicht.