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Die Amtssprache : Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter
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Kollator Anstellungs - Vergebungs-Berechtigter usw., Über-träger, Vergeber, Verleiher, Kollatur Anstellung(srecht),Vergebung(srecht), Ve'rleihnng(srecht), Besetzung(srecht),Berufung(srecht).

Kollaudierung föst.^ Schlußgenehmigung, ÜberprüfungKollege Amtsgenosse, Fach-, Berufsgenosse, Amtsbruder,Amtsfreund, Dienstfreund, Mitrichter, Mitarbeiter u. dgl.kollegial mehrmännig, mehrgliedrig; amtbrüderlich; ein-trächtig, einmütig. Kollcgialbchörde s. unter Kollegium.Kollegialgericht Dreimänner-Gericht, Fünser-Gericht usw.^Gegensatz: Einzelrichter^j, Fünferrat. Kollegialität Amts-brüderlichkeit, Amtseintracht, Dienstfreundlichkeit, Zusam-menhalt, Gemeinsinn, Berufsfreundschaft.

Kollegium meist durch die dienstliche Bezeichnung der Be-hörde zu ersetzen, z. B. das Gericht, die Strafkammer, dieKammer, die Regierung, der Rat, Bürgerausschuß usw.;zuweilen wiederzugeben durch: mehrgliedrige Behörde,Spruchrat, Spruchamt, Spruchbehörde. Preisrichter-Kol-lcgium Preisgericht. Lehrerkollegium Lehrerschaft, Lehr-körper. — Die einfachsten Verdeutschungen wären „Rat",„Ratsbehörde", „Ratskammer" ^in der Gerichtssprachelange üblich gewesen^; danach sind z.B. gebildet: Reichsrat,Aufsichtsrat, Kirchenrat, Ehrenrat, Prüfungsrat, Gemeinde-rat. Hierdurch wird ausgedrückt, daß die Entscheidungnicht durch eiuen einzelnen, sondern erst nach „Beratung"mehrerer, durch deren Abstimmuug zu erfolgen hat. Da-her Kollegiallieschlusi ^ä. W., bei K.^>, Ratschluß. ImKollegium vortrage» (sich) beraten, (darüber) beratenlassen, einen Kammerbeschluß - Mehrheitsbeschluß - her-Kollektan Sammel-, z. B. Sammel-Akten. fbeiführen.Kollekte Sammlung, Geldsammlung, Gabensammlung, Sam-melgüter), Steuer, j^ä. W.^ Zieler Wzl.^j; Sammelstelle,Hebestelle, Einnehmerei, kollektieren einsammeln, erheben,einHeben ftst.^, vereinnahmen. Kollcktenr, Kollektor Ein-nehmer I^z. B. Lotterie-Einnehmers, Verwalter, ErHeber,Sammler, Einsammler, Rechnnngsführer; vgl. Rendant.Kollektiv-, kollektiv Gesamt-, gemeinsam, Sammel-. Kollek-tiv-Gesellschaft fSO. SS2, 664^ offene Handelsgesellschaft.Kollektiv-Prokura Gesamtprokura ^so HGB. 43^. Besserwäre: Gemeiuschafts-Prokura und für General-Prokura:Gesamtprokura ^Z. 05, 46^. Kollektiv-Unterschrift Unter-schrift aller (Vertreter),kollidieren widerstreiten, sich entgegenstehen, zusammen-stoßen, sich kreuzen. Kollision Widerstreit, Gegensatz,Zwiespalt, Zusammenstoß.