Infamie Ehrlosigkeit; ^ä. W.) (Achtlosigkeit, Anrüch(t)igkeit,
Unehrlichkeit ^gewisser Stände in der Vorzeit).
JnfanS Kind (unter sieben Jahren).
Infektion Ansteckung, Übertragung, Verseuchung, Befallen-sein, Keimvergiftung, infektiös übertragbar? ^ä. W.)süchtig svon Sucht — Krankheit),infcricren einbringen.
in Mein zur Beglaubigung, beglaubigt. i. k. z. Begl., z.B.,begl.
in Lne am Ende, am Schluß, i. k. a. E.
infizieren anstecken, berpesten, vergiften, verseuchen, befallen.
infiziert )>i.) behaftet.
Influenz» ahme Einflußnahme,in korm^ xroäucta anerkennen s. korma xrockucta, in.Information Auskunft, Aufklärung, Mitteilung, Weisung,Unterweisung, Vorbereitung; Erkundigung, Nachfrage,Erhebung, Ermittelung; Unterlage, ich bin ohne Infor-mation ich bin ohne Auskunft - Weisung, ich bin nichtunterrichtet - vorbereitet. Jnforinationsaufnahme sdurchden Anwalt) Sachbestandsaufnahme; fturch den Notar)Unterlagenaufnahme, »ach meiner I. (wie) ich höre (, daß),informatorisch, inkorinstions, pro behufs - zwecks - Erkun-digung, zur Aufklärung, zur Klarstellung, z. B. verneh-men, ^a.) — „anhören", „hören"; zur Ausbildung sz. B.beschäftigen); zur Kenntnis(nahme).informieren unterrichten, belehren, aufklären, unterweisen,vorbereiten, anleiten, ausbilden; (sich) erkundigen, ver-gewissern.
Jngerenz sost.) Einfluß, Einmischung. Vgl. Kartell, Kon-trolle, S»ndikat.
Jngrossat Eintragungs- - eingetragener - Gläubiger. Ein-trag, Eiutragsvermerk. Jngrossation Eintragung, Ein-schreibung, Aufnahme sd. Grundstücke ins Grundbuch - SZ.843). Jngroisationsnote Eintragungs - Einschreibung --Vermerk, ingroffieren eintragen, einschreiben, einver-leiben, verbuchen, verbüchern. Vgl. intabulieren.Jnhaftat Gefangener, Häftling, Verhafteter,inhaftieren gefangen nehmen, festnehmen, verhaften,inhäriercn festhalten (an), stehen bleiben (bei) seinem An-trag); beitreten; anhaften,inhibieren verhindern, aufhalten, zurückhalten, Einhalt tun;
verbieten, untersagen, widerrufen, aufheben.Jiihibitorinm Verbot, Einhaltsgebot, Einstellungs-Befehl,
Sperre. Strafverbot sK.), Strafbefehl,in ipso tsrniino am angesetzten Tage.