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Die Amtssprache : Verdeutschung der hauptsächlichsten im Verkehre der Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie in Rechts- und Staatswissenschaft gebrauchten Fremdwörter
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, zahlt:, Schuldner:, a c. a. - f. - N., z. L. Zah-lung a conto Abschlagzahlung, Anzahlung, Teilzahlung,Vorfchufzleiftung.contra gegen, Wider, dagegen, andrer Ansicht:, abweichend:.

c., ca. g., gg., W/r, w., dgg., a. A.:.

contrarius consensus Gegenbereinbarung, GegenvcrtragsBL!li.

1396^, Aushebungsabrede,contra tabula» gegen das Grundbuch - Testament,contumaciam, in versäumnishalber, aus Ausbleiben, überAusbleiben ^öst.^, wegen Abwesenheit, im Versäumnis -Abwesenheits - Ungehorfams-Verfahren.

Loxia s. jtopie. coxia äecrsti Versügungs-Abschrist. c. ä.

Vf.-A., VA. copialiter in Abschrift,coxiam (äecrsti), per durch Abschrift (der Verfügung), durch(Verfügungs-) Abschrift, abschriftlich, in Abschrift, xcä.

d. A. d. V., d. V.-A., d. A.

coxia, pro copia, pro vera für die Abschrift, für richtige- getreue - Abschrift, zur Beglaubigung, beglaubigt, f. d. A.,begl. copia viäimata beglaubigte Abschrift, Glaubschrift,cox. viä. begl. Abschr.coxula carnalis geschlechtliche Vereinigung, fleischliche Ver-mischung.

Lox^rixbt *) Verlagsrecht von:, Gesetzlich geschützt sür:.Corner Aufkauf, Schwänze, Ring,corxoralis xosssssio f. Detention.

corpore, in körperschaftlich, geschlossen, insgesamt, vollzählig.Lorxs Sixlomaticzus diplomatischer Körper, d. Körperschaft,corpus Sslicti Beweisstück, überführungstück. Tatmal, Ver-brecher-Werkzeug; Tatbestand. ^Ä. Wörter^ (die) Hand-haft, leibliche BeWeisung, rechter Schub, blickender Schein.Cottnge - System Kleinhaus-Form, Landhaus-, Gartenstadt-

Anlage, Familienhaus-Anlage,coupieren kürzen, abtrennen, durchlochen, abzwicken, knipsen,

entwerten; stutzen, verschneiden.

Coupon Abschnitt, Abrift, Stamm, Zinsabschnitt, Zinsschein,Zinsenschein föst.); Marke, Schein, Gutschein, Zettel.Couponsbogen Zinsbogen, Zinsscheinbogen.

Cour Empfang, Hof, Aufwartung, coursahig hoffähig.Courtage Maklergebühr, Vermittlergebühr.

*> Im Geschäfisleben wird dieser Fremdausdruck, als Zusatz bei dem einemUrheberrechts-Inhaber zu schützenden Werk, zum Schntz in den VereinigtenStaaten von Nordamerika für notwendig erklärt. Jedenfalls sollten aber dieVerleger an erster Stelle den Schutztiermerk in deutscher Sprache anbringen.Es empfiehlt sich, das gesetzlich vorzuschreiben, weil die bisherige Gepflogen-heit für uns Deutsche etwas Entehrendes an sich trägt.