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genötigt ist, einen Satz „wörtlich" anzuführen. — Auch inder jetzigen Auflage find eine große Anzahl älterer deutscherRechtsausdrücke, auch solche, die gegenwärtig nicht unmittel-bar als Deckwörter für fremdsprachliche Bezeichnungen ver-wendbar sind, an passender Stelle zur geschichtlichen Er-innerung mit eingestreut und mit „^ält. W.)"*) als solchegekennzeichnet. Als Fuudgrube haben hierfür namentlichfolgende Bücher gedient: „Teutscher Flavius" von KarlFerdinand Hommel, 3. Ausgabe, Bayreuth, 177S, der iuseinem „Antibarbarischen Wort-Verzeichnis" von 6l) Druck-seiten schon eine Art Verdeutschungsbuch mitgeliefert hat(Ztschr. 1889 Sp.134, 1896 Sp.17) — dieses Buch war schoubei der 7. Auflage benutzt — und das weit umfangreichere,bei der jetzigen 8. Auflage berücksichtigte Werk, „JuristischesWörterbuch zur Verbesserung des Aktenstils und Einfüh-rung einer reinen deutschen Schreibart in gerichtlichen undaussergerichtlichen Geschäften, mit praktischen Beyspielen er-läutert" von Heinrich Kuppermann, Chursächß. Sachwalternund kais. öffentl. Notar in Leipzig — Leipzig, 1792. — DieHommelschen Wörter habe ich mit die Kupper-
mannschen mit kenntlich gemacht.
Von neueren zur Ergänzung des vorliegenden Werkesdienlichen Büchern führe ich an: 1. Dr. L. Günther: „Rechtund Sprache" (mit vielen geschichtlichen Belehrungen undNachweisen), 1898."*) —-2. F. W. Sitzen: „Fremdwörter derHandelssprache", 1894. -— 3. A. Hausding (Mitglied desKais, deutschen Patentamts): „Verdeutschungswörterbuchder Fach-, Handels- und Verwaltungssprache", 2.Aufl., 19V3(ein ungemein reichhaltiges Hilfsmittel für die Sprachedes Gewerbewefens). — 4. Dr.-Jng. Otto Sarrazin (Vor-sitzer des Gesamtvorstands des Allg. D. Spr.-V.): Ver-deutfchuugs-Wörterbuch, 3. Aufl., 1906.***) — 3. Dr. GüntherA. Saalfeld: Fremd- und Verdeutfchungs-Wörterbuch, 1898.
Die Notwendigkeit der Raumersparnis hat es mit sichgebracht, daß vielfach von einer Fremdwörter-Gruppe nurdas eine oder das andere der zugehörigen Wörter auf-genommen worden ist. — — Im übrigen ist allerdings einegewisse Reichhaltigkeit erstrebt worden, und es sind im all-gemeinen zwar nicht die technischen Dinge des Post-, Forst-,Bau- und Eisenbahnwesens und des Heeres, auch nicht daseigentliche Kirchenleben (Gottesdienst) berücksichtigt, Wohl aber
») In der g. Aufl.: sä. W,),
Nachtrag. Dazu: Dr, L, Günther: „Deutsche Rechtscilter-tümer in unsrer heurigen deutschen Sprache", 190Z,
—) Nachtrag. Jetzt schon in 4. Auflage (1g12> erschienen.