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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1478.

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und mit dem Geding, dass jene solcher Leute müssig stehen sollten. Darauf weisendie Urtheilsprecher auf des Hofrichters Frage den genannten Grafen um seine Forde-rung gegen die von Schellemberg vor des Erzherzogs inländische Räthe laut seinerGnaden Freiheit; dieselben sollen bis Austrag des Rechts des Grafen Leute nicht be-schweren noch ihrer sich annehmen; dem Grafen soll in den nächsten sechs Wochenund drei Tagen nach seinerervordrung" Recht allda widerfahren; der Erzherzog solldem Grafen für sich, seinen Anwalt und wen sie zu solchem Rechte mitbringen, hinund zurück an sein Gewahrsame für seine Gnaden, alle die seinen und die ihm zu ver-sprechen stehen, Geleite geben und den Geleitsbrief demselben in sein Schloss Fürstem-berg schicken bis zum nächsten Hofgerichte, Ziustag nach unsers Herrn Frohnleich-namstag (Mai 26.)

Geben an zinstag vor den hl. Pfingstfyren 1478.

Das Siegel des Hofgeriehts (wie oben).Perg. Or. Donaueschingen. B.

1478, Juni 30.

653. Deus Fraischly, den Graf Conrat zu Fürstenberg, Landgraf in Bar, zu Friburg

in Brißgow, weil er hinter seinen Gnaden gesessen und von dannen gewichen ist, indas Gefängniss legen ließ, schwört vor dem festen Junker Conraten von Bossenstein,Schuldheißen, und Frischhansen, der Stadt Friburg geschworenem Knechte, Urfehde undgelobt mit Weib und Kind und dem seinigen in Monatsfrist wider hinter seinen ge-nannten gnädigen Herrn zu ziehen und zu bleiben.

Geben an dem nechsten zinstag nach st. Peters und st. Paulus tag 1477.

halten).

Das Siegel des genannten Schuldheißen von Friburg (grün, kleines Bruchstück, Schild mit Adler er-

Perg. Or. Donaueschingen. B.

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1478, Juli 29.

Salem.

654. Johannes Abt zu Salmanswiler meldet den Grafen Hainrichen, Connradten und

Egenn zu Fürstenberg, dass laut anliegender Copei der allerdurchleuchtigste Fürst undHerr, Friedrich, Römischer Kaiser etc., ihmain commiß vnnder siner kayserlichengnauden insigele" zugesandt habe. Wiewohl ettliche mehr noch in dieser Commissionzu Commissarien bestimmt werden, damit sie alle gemeinsam und ein jeder besonders

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