1478.
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geborenen, seinen gnädigen Herrn, Grafen Heinrich zu Fürstenberg, in dessen Gefäng-niss er vormals groß verschuldeter Sachen halb gekommen, und trotz des Losbriefesgegen seine Bürgen, seinen lieben Vetter und Schwager, Hanßen von Reckhenbachund Martin von Blumeneckh'), seitdem den letztern unbilliger Dinge erfordert, ihnmit Wort und Schrift geschmäht und an seinen armen Leuten geschädigt habe. Dess-halb habe ihn derselbe seinem gnädigen Herrn gefänglich überantwortet und damitobiger Bürgschaft sich zu entledigen geglaubt. Da er, Diebolt, aber wohl gewusst,dass ihm „das recht swere" sei, habe er die genannten Bürgen mit flehentlichenBitten zur Beibehaltung der Bürgschaft bewogen. Er erneuert desshalb seine Urfehdeund seinen Losbrief gegen dieselben.
Geben am möntag vor dem hl. Weynnachtag 1477.
Es siegelten der Aussteller und die festen, seine guten Freunde, Cünradt -von Velßenberg, Schultheißzu Haußen, und Cünradt Stoll von Staufienberg.
Pap. Cop. des 17. Jahrhdts. Donaueschingen. B.
1) Vergl. oben die beiden Urkunden Nr. 620 u. Anm. 1.
1418, Jan. 14.
649. Hanns Jacob vom Stall, Stadtschreiber, berichtet an Schuldheiß und Rath zu
Solothurn über die Tagsatzung in Zürich, auf welcher im Namen des Kaisers mit denBischöfen von Constanz und Cur als Abgeordneter auftrat: Graf Heinrich von Für-stenberg.
Mittwoch nach st. Hilarientag 1478.
Solothurner "Wochenblatt, 1819, 161—166.
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1478, Jan. 30.
650. Heinrich Graf zu Fürstenberg etc. belehnt den frommen Mathis Schilling zu
Haselach in seinem Begriff des Eichenbachs zu Haselach mit einem Stück Reben undeinem Joch Acker als rechten Erblehen, wovon der Lehenträger jährlich zu Herbstals Zins geben soll 4'/2 ß Straußburger $\ und den Zehnten.Geben an frytag vor Vasnacht 1478.
Das Siegel des Ausstellers (grün).Perg. Or. Donaueschingen.