1475.
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rechtem Leibding, nach ihrem Tode aber an die Herrschaft Fürstenberg zurückfallen sollen. Auch soll ihr,Margrethen, die fahrende Habe ihrer Söhne werden sammt des Ausstellers Scheuern oder dergleichen Gütern,die er ihr geben wird. Geben an mentag nach dem sonntag Exaudi 1488. Das Siegel des Ausstellers fehlt.Perg. Or. Donaueschingen.
8) 1488, Mai 20. vermacht derselbe seinem jüngeren ledigen Sohne Heinrich den Tagwon Matten zuHaslach daselbst zu beiden Orten an Bernharten von Eamstain Matten gelegen, der weiland von Hannsen Musersei. an ihn, den Aussteller, gekommen und den er in vergangenen Jahren Hannsen Zymerman sei. zu Haslachund seiner Hausfrau Cristinen sei. zu nießen bewilligt hat. Stirbt Heinrich ohne eheliche Leibserben, so solldie Matte an seine Brüder, sind aber diese vor ihm mit Tod abgegangen, an die Herrschaft Fiirstenberg fallen.Geben an zinstag nach dem sonntag Exaudi 1488. Das Or. siegelte der Aussteller. Perg. Vidimus (mit einemSchnitt) wie oben.
9) 1489, Febr. 14. Schuldheiß, Burgermeister und Eath der Stadt zu Wolfach sagen für sich undihre Nachkommen dem Grafen Hainrich zu Furstenberg d. ä. zu, Seiner Gnaden Söhnen Cristoffel, Hans undHainrich, auch ihrer Mutter Margretten das neugebaute Haus zwischen Wilhelm Juden Haus und CünradtBehems Scheuer gelegen, von allen Steuern, „hätten", Wachten, Frohndiensten, Betten, Auflegungen und an-derer Beschwerniss frei zu halten und bleiben zu lassen. Gegeben an st. Veltins tag 1489. Das Siegel derStadt Wolfach fehlt. Perg. Or. Donaueschingen.
10) 1489, Juli 4. vermacht Graf Hainrich zu Furstenberg seinem natürlichen Sohne Hainrich unddessen Leibserben, falls derselbe aber ohne solche abginge, dessen Brüdern Cristoffeln und Hansen und derenLeibserben in allen den Kräften, wie er andere, vor dem Beichsbofgericht zu ßotwil bestätigte Vermächtnissegethan hat, alle Lehengüter, so Andres von Bergegk, zu Wylr gesessen, bisher von ihm zu Lehen gehabt,auch das, so er erst in das Lehen erkauft und an sich gebracht hat, so wie dieselben nach dessen Abgangihm und der Grafschaft Fürstenberg heimfallen werden. Geben vff st. Virichs tag 1489. Das Siegel des Aus-stellers fehlt, wie auch der unbeschriebene obere und untere Band der Urk. weggeschnitten sind. Perg. Or.Donaueschingen.
1415, Aug. 12.
623. Heinrich Graf zu Furstenberg etc. beurkundet: nachdem der ehrsame Berchtold
Lempe, Burger zu Wolfach, aus der Almend zu Oberwolfach einen „grien" erkaufthat 1397, Nov. 29 1 ), ist derselbe durch Wassersnoth merklich beschädigt worden,worauf Georg Lempe, auch Burger zu Wolfach, als des Käufers Erbe um einen Be-scheid bat, wie fern und weit er in das Wasser und an den andern Orten um den-selben Grien bauen soll. Darauf ist mit seinem und der andern Partei, nämlich desKilchherrn, Vogtes und Gerichtes zu Oberwolfach Willen der Grien in näher beschrie-bener Weise neu „gelächnot" worden. Lempe darf den Grien bewässern, doch ohneSchaden der Nachbarsgüter. Wegen der erlangten Zugabe hat Lemp den Heiligen-pflegern zu Oberwolfach baar bezahlt 6 fl. rhein. und 4 ß 2 ^ den Richtern zu ver-zehren; auch sollen er und die folgenden Besitzer des Griens jedes Jahr auf Weih-nachten den Heiligen zu Oberwolfach ein # Wachs antworten.
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