Druckschrift 
3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
Entstehung
Seite
440
Einzelbild herunterladen
 

440

1475.

■

■

Geben an zinstag vor st. Veyten des hl. martrers tag 1480. Wenig jüngeres Perg. Vidimus, ausgestellt vornNotari, Johannes Wügerlin von Winterthur, Burger zu Eotwil.

2) 1485, Juni 17. vermacht derselbe seinem ledigen lieben Sohne Heinrich 12 fl. jährliches Geld vonseinen Gefällen, Eenten und Güten in der Welschensteinach, die ihm von dem festen Cünrat Stollen sei. vonStouffenberg angefallen sind. Wird Heinrich zu Gengenbach oder anderswo in das Kloster aufgenommen,worauf der Vater auch seinen Willen gesetzt hat, so bleibt ihm sein Lebenlang die Nutznießung in LeibdingsWeise; bleibt er weltlich, so werden ihm und seinen Erben die 12 fl. zu eigen; stirbt er ohne Leibeserben,so fallen dieselben an seine Brüder Stoffel und Hanns oder den überlebenden. Geben zu Wolfach an frytagnach st. Vyten tag 1485. Perg. Vidimus wie oben.

3) 1486, Okt. 2. beurkundet derselbe: nachdem seine Vordem, Graf Hainrich und Graf Hug, Gebrüderzu Fürstenberg sei. weiland vor achtzig Jahren [in Wahrheit 1350, s. Bd. II, Nr. 279] Hansen Vasandt, einemEdelknechte, und Frau Anna von Schowenburg [l. Bmveriburg, s. Bd. II, Nr. 279], zu Haßlach gesessen, bewilligthaben, aus dem Hagspach auf Widerlosung 8 Viertel jährlicher Habergilt zu versetzen, bewilligt er seinerlieben und getreuen Dienerin Margretten, „vnser süne mütter", dass sie dieselbe Gilt an sich kaufen möge,und eignet ihr dieselbe, behält jedoch seinen Söhnen Cristoffeln, Hansen und Hainrichen ein Widerlosungsrechtfür 7 U Straßburger /3j vor. Geben an mendag nach st. Michels tag 1486. Perg. Or. (Das angezeigte Siegeldes Ausstellers fehlt, wie auch der unbeschriebene obere und untere Band der Urk. weggeschnitten sind).Donaueschingen.

4) 1486, Nov. 7. Graf Erhart von Nellennburg, Herr zu Tenngen, an Statt und im Namen des GrafenAllwig von Sultz, Hofrichters zu Eotwil, auf dem Hofe zu Eotwil an der offenen freien kaiserlichen Straßezu Gericht sitzend, beurkundet, dass Herman Girer den Girerhof zu Schweningen, gilt 15 Malter beider Korn,1 Viertel Eier und 4 Hühner, ferner den Girerhoff zu Willerspach, gilt 10 Malter, 4 Hühner und 1 ViertelEier, und den großen Kornzehnten zu Willerspach, gilt zu gemeinen Jahren 60 Malter, daraus auch einemPriester 20 Malter zu seinem Corpus gehen, wie dieß alles von Grafen Heinrich zu Fürstenberg zu Lehengeht, so wie auch all sein liegendes und fahrendes Gut, Lehen und Eigen, wofür er vom Grafen Heinrichvollständig entschädigt wurde, mit dessen Einwilligung dessen natürlichen Kindern Cristoffel und Hanns über-geben hat. Geben an zinstag nach Allerhailligen tag 1486. Das Siegel des Hofgerichtes zu Eotwil fehlt.Perg. Or. Donaueschingen.

5) 1487, Jan. 25. Heinrich Graf zu Fürstennberg etc. vermacht Margretten, der leiblichen Mutterseiner natürlichen Söhne Cristoffel, Hannsen und Heinrich, und diesen seinen Söhnen selbst und allen ihrenErben seine Scheuer, gelegen an ihrem Hause, das er ihnen vormals auch gegeben, und „die halben troff-gassen" zwischen Andres Schribers Haus [zu Wolfach?] und der Mauer. Geben an st. Paulus bekerung tag1487. Das Siegel des Ausstellers fehlt, wie auch der unbeschriebene untere Band der Urkunde weggeschnittenist. Perg. Or. Donaueschingen.

6) 1488, April 29. Derselbe bestätigt seiner besonderen lieben und getreuen Margrethen Kufferinund ihren ledigen natürlichen Söhnen, Stoffel, Hans und Heinrich, die sie bei und mit ihm „also wielandts ge-wunnen vnd vberkommen hat", „durch besonnder trüw frantscbafft vnd guttat, damit vns die dickgemeltMargreth geneigt ist vnd dero wir ouch von ir teglichs befinden" , die früher gemachten Schenkungen vonZinsen, Güten und Gütern; soüten die Söhne vor ihrer Mutter mit Tod abgehen, so faüen dieselbe an letztere.Geben vff zinstag nach dem sonntag Jubilate 1488. Das Siegel des AussteUers fehlt. Perg. Or. Donau-eschingen.

7) 1488, Mai 19. wiederholt derselbe diese Bestätigung, doch mit der Einschränkung, dass, wenn aUedrei genannten Söhne ohne Leibserben vor ihrer Mutter Margrethen Kufferin mit Tod abgehen sollten, der-selben von den vermachten Güten 20 fl. jährlicher Gilt von dem Hasenfeld zu Husen und Gechbacher Matten zu