1470.
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1470, Mai 11.
572. Heinrich Graf zu Fürstennberg, Landgraf in Bare und Herr zu Husen im Kintzigen-
tale, gibt den ehrsamen, frommen, seinen lieben, getreuen Schuldheißen, Räthen undGemeinde seiner Stadt Wolfach, die mit den von Haselach gegen die ehrsame FrauElsen, Conraten von Bürs weiland Witwe, und gegen Wybeln, Hansen von Herdweiland Witwe, beide zu Straßburg, um 1000 fl. Hauptsumme und 50 fl. Zins ausden Steuern und Zinsen in der oberen Wolfach und dem Mylenbach seine Gewährengeworden sind, derart, dass jede Stadt die Hälfte der Hauptsumme und des Zinsesauf sich genommen, mit Wissen und Willen der wohlgebornen, seiner lieben Vettern,Grafen Conrats und Grafen Egens zu Fürstenberg, Gevettern, einen Schadlosbrief undverschreibt denselben zum Unterpfande den Halbtheil des Zehntens im Brigental, dener mit den 1000 fl. an sich gelöst hat, und dessen andere Hälfte denen von Hase-lach für ihre Summe verschrieben ist, ferner auch das Thal Oberwolfach und alle indie Vogtei Oberwolfach gehörigen Thäler. Er heisst seinem Vogte, Richtern und Ge-meinde allda in einem besondern Briefe sich in dieser Hinsicht gegen die von Wolfach ')zu verschreiben, dass sie die 25 fl. Zins an diese eventuell zu bezahlen haben. DieMitgiltschaft soll denselben an ihren Freiheiten, die sie von ihm und seinen Vordemhaben, unschädlich sein.
Geben an fritag vor dem sonntag Jubilate 1470.
Die Siegel des Ausstellers, der Grafen Conrat und Egen von Fürstenberg fehlen.Perg. Or. Donaueschingen. B.
1) Diese Verschreibung datirt auch vom 11. Mai 1470 und war besiegelt von Joß Münnich vonEosenberg und Conratt von Velsenberg. (Siegel fehlen). Perg. Or. Donaueschingen. B.
1470, Mai 23.
573. Hanns Leberwurst von Baubenhusen, derzeit „frowenwirdt" zu Vilingen, der
„dann etlicher würfel vnd spils verlümdet, och Hannsen Hassen, dem nachrichter zuBrülingen, ain mutwillige vintschafft gesagt" hat, den desshalb Graf Egen, Graf zuFürstemberg und Landgraf in Bare etc., in seiner Gnaden Stadt zu Gisingen ins Ge-fängniss gelegt, aber auf mündliche und schriftliche Bitten der ehrsamen und weisenBürgermeisters und Rathes der Stadt Vilingen und sonst vieler ehrbarer Leute freige-lassen hat, schwört gegen alle seine gnädigen Herrn von Furstemberg und die ihrigen
Urfehde.
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