1468.
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heiß vnd die zwölf by vnser eiden vnd in gerihts wise vnder vnser stat insigel demminren, vmb bett des egedahten Michel Schribers gehenckt an disen brief, doch vns,vnsern nachkomen vnd der stat Gengembach in alleweg on schaden,
vnd geben vff samstag den heiligen Pfingstabend der jar, als man zalt nachgeburt Cristi viertzehenhundert sebßig vnd aht jar.
Bruchstücke eines Siegels in grünem Wachs.Perg. Or. Donaueschingen.
1468, Juni 9.
547. Hanns von Velsenberg, geordneter Richter anstatt des Schnldheissen, und die
Zwölf des Gerichts zu Husen im Kinczigentale bekunden: als sie heute öffentlich zuGericht gesessen sind an freier kaiserlicher Reichsstrasse, kam vor sie der fürsichtigeMichel Spiser, Schreiber, eröffnete seine Vollmacht, die ihm von Grafen Heinrich zuFürstenberg gegen Georg von Schowenburg übertragen worden, bewies, dass sein Herralle die seinigen, welche in dem Rechten gegen letztern um Kundschaft angegangenwerden, ihres Eides ledigt, las einen von dem Hofrichter und den Räthen des Pfalz-grauen Fridrich bye Ryne etc. vff dornstag nach st. Bartholomeus tage 1467 (Au-gust 27.) ausgegangenen Abschied vor und forderte den ehrsamen Heinrich Keller,Schuldheiss zu Husen, unter Entbindung von seinem Eide um Kundschaft auf. Kellererklärte darauf, er sei dabei gewesen, als nach dem Tode der Susanna Röderin ihreFreunde und Erben ihr Erbe mit dem Stabe zu Haselach „frontend" (u. s. w. ganzübereinstimmend mit Siuerlins Kundschaft vom 23. Febr. 1468, nur schweigt Kellervon der "Weigerung Georgs von Schowenburg); Graf Heinrich und die von Haselachhätten auch von dem betreffenden Gute nichts inne, als was ihnen kurz vor 1 JahreAgnes Röderin, leibliche Schwester der Susanna, die zu demselben „zu erbe durchrecht kommen", davon verkauft habe. Keller schwur endlich, dass er „vmb sölichsdas recht tun wolt." Ueber diese Kundschaft erhält Spiser nach seinem VerlangenUrkunde.
Geben an dornstag nach dem hl. Pfingsttag 1468.
Das Siegel der Stadt Hausach (grün, wie oben).Perg. Or. Donaueschingen. B.
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