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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1462.

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1462, Febr. 24.

Innsbruck.

481. Kunigunt Gräfin zu Fürstenberg, Landgräfin in Bar, verzichtet mit Zustim-

mung ihres Gemahls, des Grafen Conrat von Fürstenberg, gegenüber ihrem Vater,dem Vogt Virich von Matsch, und dem ganzen Stamm und Namen von Matsch aufall ihr väterliches und mütterliches Erbe nach Gewohnheit des Landrechts in derGrafschaft Tirol. Falls aber ihr Vater oder dessen männliche Erben kinderlos sterben,so soll deren Verlassenschaft ihr oder ihren rechtmäßigen Kindern mit den andernSchwestern zu gleichen Theilen zufallen. Zu Siegelzeugen bitten sie und ihr Gemahlden wohlgebornen Grafen Hainrich von Lnphen, ihren lieben Vetter, und den edelnstrengen Ritter, Herrn Hanns von Frewntsperg.

Geben zu Innsprugk an st. Mathias tag des hl. zwölfpotten 1462 ').

Sehr beschädigtes, theilweise unleserliches Perg. Vidimus vom 15. Jahrhundert; Donaueschingen.Nach dem Or. im Archive Curberg gibt P. Justinian Ladurner a. a. 0., S. 232, ein Eegest.

1) Ein Eintrag in den Bepertorien (16. Jahrhundert) des sogenannten Schatzarchivs, t. V, p. 1278,Innsbruck, besagt: „1472. Vogt Ulrich von Matsch, Graf zu Kirchperg, verweist seine Tochter Kunigunde,Graf Konrads von Fürstenberg Gemahl, um 2000 fl. Heirathguts auf das Sehloss Castels im Preittigew, mit100 fi. zu verzinsen bis zur Ablösung." Da Kunigunde 1469 gestorben ist (s. unten), ist 1472 unrichtig, viel-leicht verschrieben für 1462.

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1462, März 17.

482. Egen Graf von Fürstenberg schreibt der Stadt Rottweil, dass er von ihr wegen

des Ulrichs Arnold keine Antwort bekommen habe. Für einen Besuch Arnolds inRottweil bitte er um einen Geleitsbrief.

Geben Mittwoch nach Reminiscere 1462.

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Eegest nach dem Pap. Or. ohne Siegel im Stadtarchive Eottweil veröffentlicht von Glatz in der Zeit-schrift für die Geschichte des Oberrheins, XXX, 209.

1462, März 22.

483. Balthasar Schnider, genannt Schüler, von Engen, vom Grafen Egen zu Fürstem-

berg, Landgrafen in Bare etc. zu Gisingen in Gefängniss genommen, weil er seinerGnaden „ettliche tröwort zügeredt", wird auf Bitten ehrbarer Leute freigelassen undschwört Urfehde.

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