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3 (1878) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1400 - 1479
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1434.

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und die an Cünrat Keller, genannt Scbüchczer, Bürger zu Costentz, und dessen ehe-liche Frau Annen, des vorgenannten Kachen eheliche Tochter, erblich gefallen sind,von den letztern in die Acht des Landgerichts im Thurgow gebracht worden '), abervon etlichen guten Freunden mit denselben dahin vertragen worden ist, dass er ihnenfür die 600 fl. Hauptgut, die verfallenen Zinse und alle Kosten und Schaden 800 fl.rh. zu Costentz an der Stadt geschwornem Wechsel zahle oder diese Summe mit 40 fl.auf st. Johannstag in den Wihennächten, des hl. Evangelisten, jährlich verzinse,verkauft denselben demgemäß, weil er sie nicht baar bezahlen kann, 40 fl. derselbenWährung jährlichen Zins ab seinem Dorfe Pforren, zahlbar auf vorgenannten Tag inCostentz. Als Mitgilten setzt er den wohlgebornen Grafen Hainrich, Grafen zu Fursten-berg und Landgrafen in Bar etc., die festen Cünrat von Schellenberg, Herrn zu Hüf-fingen, Ritter, Hansen von Rischach, zu der Nuwenhewen gesessen, und Rudolf vonBlümberg zu Tonoweschingen. Er und die Mitgilten geben ferner zu Bürgen diefesten Rudolf von Fridingen, Hans von Höwdorf zu Owelfingen, Hainrich von Almenß-hofen, gesessen zu der Nuwenburg, und Bößcünraten von Rischach. Geiselschaft ingewöhnlicher Weise gen Costentz.

Geben des nähsten montags nach Vnser lieben fraweu tag z;ü Herbste, als sygeboren ward, 1433 2 ) 3 ).

Die Siegel des Ausstellers, der Mitgilten und Bürgen fehlen.Perg. Or. Donauescliingen. B.

1) Vergl. oben Nr. 216.

2) Zum Zeichen der Ungiltigkeit ist die Urkunde durchschnitten.

3) Die Grafen Hainrich und Conrat von Fürstenberg verheißen am Donnerstag nach st. SebastiansTag (Januar 22.) 1484 diesen Zins dem damaligen Besitzer, dem frommen Andresen von Cruaryen, in gleicherWeise zu entrichten und setzen zu Mitgilten den Bitter Conrat von Schellenberg. Auch diese Urkunde istzum Zeichen der Ungiltigkeit der Siegel der Aussteller und des Mitgilten beraubt und durchschnitten. Perg.Or. Donauescliingen. B.

1434, März 21.

227. Egen Graf zu Fürstenberg, Landgraf in Baur, bekennt, dass Hanman und

Jacobman die Hohen in der Schönow, Gebrüder, die derzeit des Riters Hof inhabenund bauen, meinten, derselbe sei frei, während er dagegen annahm, die Hohen solltendavon thun und dienen wie andere die seinen, und dass jene mit seinem Willen„sölichs" abgetragen und ihm darum gethan haben, was ihm von ihnen wohl genügthat. Desshalb sollen er und seine Erben die Hohen und wer den Hof innehat, bei