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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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NACHTEAGE.

20 Scheffel Kernen, 8 Scheffel Haber Routwiller Mass, 8 Hühner, 10 ß h. und einViertel Eier giltet, und den ihm Eberhart Eobsy, Bürger zu Routwill, aufgegeben hat.Geben 1321 an dem negsten zinstag nach st. Gregorien tage.

Das Or. siegelte der Aussteller.

Pap. Kop. 16. Jhdt. Villingen, Spitalarehiv.

1) Den Verkauf dieses Hofes durch Eberhart Räbsi an gen. Spital um 40 IL S. fertigte das Stadt-gericht Routwill 1321 an Vnser Frowen aubendt in der Vasten [März 24.~\. Pap. cop. 16. Jhdt. A. a. 0.

1324, Jan. 25.

274. Friderich Graf von Lyningen und seine eheliche Hausfrau Sophie stimmen

dem von ihnen eingesehenen 2 ) Gunstbriefe ihres Vaters, des Grafen Friderich vonLyningen, und seiner ehelichen Hausfrau Johanna für den Ritter Cün von Kirwilre,betreffend die Eigenschaft der von denselben zu Lehen rührenden Güter im Dorfe zuCleinenwysselingen, zu und erklären, dass diese Güter mit ihrem Willen geeignet sind.Gegeben an st. Paules tage, als er bekeret wart, 1324.

Die Siegel des Ausstellers und seiner Hausfrau 2 ) (letzteres abgebildet No. 3).Perg. Or. München, Reichsarchiv.

1) Derselbe ist dieser Urkunde jetzt angeheftet, er ist 1304 am mandage vor deme Palmetage[März 16.] gegeben.

2) Diese Gräfin Sophie ist nach Mitteilung Seiner Erlaucht, des Grafen Karl Emich von Leiningen-Westerburg, der uns auf diese Urkunde von 1324 gefälligst aufmerksam gemacht hat, nicht die GemahlinFriedrichs IV. von Leiningen, geb. Gräfin von Freiburg, denn diese wurde schon 1316 Witwe, währendjene nach dem Wortlaute der obigen Urkunde von 1324 nur die Gemahlin des Grafen Friedrich V. vonLeiningen sein kann. Ihr Siegel zeigt, dass auch sie eine Tochter des Hauses Fürstenberg-Freiburg war;wie sie aber in den Stammbaum einzureihen ist, bleibt unbekannt.

1324, Jan. 31.

Villingen.

275, Bruder Egen von Furstenberg, Komtur des Johanniterhauses zu Vilingen, und

die Brüder dieses Hauses verkaufen Schwester Adelhaiten, gen. von Valkenstain,2 Scheffel Kernengilt von ihrer Mühle, gen. die Oberost Mvli, und ebensoviel vonBicken Mühle zu Leibgeding um 20 & Prischer. Stirbt die Käuferin vor ihremOheim Rvdolf von Valkenstain, so fällt das Leibgeding an denselben. Nach beiderTode ist es dem Johanniterhause frei, doch muss es den Brüdern ewiglich zu ihrerbeider Jahrzeiten über Tisch 1 Scheffel Kernen geben, sonst fällt dieser Scheffel demArmenspitale in Vilingen zu.

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