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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1501.

10 Malter Roggen, 6 Malter Haber Engener Mass, 1 8> 3\ Costantzer Währung,16 Hühner und 1 Viertel Eier gegolten hat, zuletzt aber um 4 Malter Veesen,4 Malter Habern und 12 ß ^ Zins verliehen gewesen ist.

Geben vff freitag nach Unser Frau wen tag der Verkhündung im Mertzen 1501.

Das Or. siegelten die Äbtissin und der Konvent.Lupf. Kopialbücher III, 1 Bl. 231. Donaueschingen.

T.

1) 1501 montag vor Vdalrici [Juni 28.~\ sitzt Petter Würt, gen. Schneider, Schultheiss, anstattHainricks Grafen zu Lupfen zu Engen zu Gericht. Hannß Bürßner von Bargen, Steuermeister in demAltendorf zu Engen, der den Hof zu Griengen wegen etlicher verfallener Steuern vergantet und diesesdenen von Hattingen als Inhabern des Hofs verkündet hat, begehrt, da ihm der Hof nach Gantrecht ge-blieben ist, ihm darum Brief und Urkunde zu geben. Hannß Cunlin, Hannß Model und Haintz Mümer ant-worten im Namen der von Hattingen , der betreffende Hof habe nie Steuer gegeben und sei dazu nichtverpflichtet; im übrigen hätten sie auf Rat des Grafen Hainrich das Geld, darum der Hof vergantet sei,bei des Grafen Schreiber Johannßen Boßler hinterlegt, bis die Sache entschieden sei, und somit die Gantnicht verachtet. Der Steuermeister erwidert, der Hof sei in Altdorfer Steuer, Zwing und Rann gelegen,und hätten die frühern Steuermeister auch die Steuer eingezogen; als dann der Hof eine Zeit lang den Frauenzu dem Parendiß zugestanden sei, und wegen der Kriegsläufe niemand hin und her kommen mochte, hättendie Frauen nachträglich für die Zeit, da der Hof in ihren Händen und ungebaut gewesen, die Steuer davonentrichtet; es stände die Steuer nur für die Zeit aus, da er Steuermeister gewesen. Die von Hattingenantworten, die von Büssendorf hätten einen Teil des Hofs innegehabt und nie davon Steuer gegeben, wo-rauf der Steuermeister entgegnet, er wäre der Meinung, dass Conradt Dietterich von Schopfenloch den Hofinnegehabt, denen von Büssendorf einen Teil um einen Zins geliehen und die Steuer von dem Hof wie vonAlters her gegeben hätte. Petter Dietterich und Hannß Grawlin von Bargen, Hannß Ziegelmüller , MartinWalk und Conrat Broll aus Altendorf bezeugen eidlich die Richtigkeit der Aussagen des Steuermeisters,worauf zu Recht erkannt wird, dass die von Hattingen von dem Hof dem Steuermeister aus dem Altendorfzu Engen die Steuer zu geben schuldig seien. Das Or. siegelte die Stadt Engen. Lupf. Kopialbücher II, 1Bl. 158 v . Donaueschingen. T.

1501, Apr. 20.

204. Othmar Rotennbacher von Furstennberg, Freilandrichter in Bare, bekundet,

dass auf Freitag nach dem Sonntag Invocavit [März 5.], als er zu Oberflacht imDorfe an der offenen, freien Königs und des hl. Reiches Strasse öffentlich zum Rechtengesessen ist, des Grafen Wolfgang zu Furstenberg Amtleute zu Virich Güttwettervon Schlayttenn wegen des an Virich Weber von Oberflacht in seines Herren Graf-schaft begangenen Totschlags geklagt haben. Nachdem durch Urteil festgestelltworden war, dass der geschworene Landwaibel den Angeklagten bei seiner bisherigenWohnung zum Rechten geladen, dass derselbe den Baum, in dem der entleibte liegt,vor den Urteilsprechern aufgemacht, und dass diese anerkannt haben, dass jenersolicher schleg vnd wunden wol tod sin möge", dass des Landgerichts geschwornerKnecht von des Gerichts Schranken aus 4 Strassen gemacht und auf jeder dem

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