!*•■■
1500.
341
Dorfes Emingen Brauch seie, auf der Weide gehen lassen, deshalb sei er nicht schuldig, ganzen Lohn undganze Steuer zu zahlen, aber „nach anzal des jars" und nach dem Erkenntnisse des Gerichts wolle er ihnengeben. Darauf haben sich die Urteilsprecher bis auf heutigen Tag ein „verdengken" genommen; dieselbensprechen heute, dass der Beklagte, weil er von Emingen gezogen sei und die von Emingen ihm zugesagthaben, mit ihm Mitleid zu haben, ihnen „nach anzal des jars, als lang sin vich dargangen", Steuer undHerterlohn zu geben habe und nicht mehr. Pap. Or. mit dem unkenntlichen, unter Papier aufgedrücktenSiegel Berchtolt Mayers, Obervogts zu Pforen (der Aussteller hat keines). Donaueschingen.
7) 1507 Aler Haiigen abend [Olct. 31.] verkauft Hanns Grützer, wohnhaft zu Vilinngen, HansenRüchman von Emingen, seinem Tochtermanne, seine eigene Hofstatt zu Emingen, zwischen Jacob RüblinsHof und des Spitals von Vilingen Gut, vorne auf die Strasse stossend, um 4 fl. Eh. Perg. Or. mit demnicht gut erhaltenen Siegel Marte Hugen, eines Bürgers zu Vilingen. Villingen, Spitalarchiv.
8) 1509 mentag nach der hl. Dry Künig tag [Jan. 8.] verkaufen Johanns Abt und der Konventzu Salmanswiler der Stadt Vilingen ihre freieigenen in und um dieselbe gelegenen Güter , darunter 1 Hofzu Emingen vor Wald, der 4 Malter Veesen, 2 Malter 1 Scheffel Haber, 6 Hühner und 1 Viertel Eiergiltet, 4 Mönchlehen zu Hertzogenwyler, die 2 gh. gelten, 1 Gütlein zu Wultertingen und 5 JauchertAcker an st. Marien Magdalenen Bühel, die wüst liegen. Perg. Or. mit den Siegeln der Aussteller. Vil-lingen, Stadtarchiv. T.
1500, März 30.
196i Berchtolt Erzbischof von Mentz vermittelt mit Willen seiner Schwägerin,
Barberen Herzogin zu Wirtenberg, Witwe, einen Ehevertrag zwischen seiner Muhme,Fräulein Eleonoren, des Markgrafen Johann Francissen zu Mantua sei. Tochter, undseinem Oheim Cristof, Grafen zu Werdemberg und zum Hailigenberg, in Gegenwartvon Cristoffs Vettern und Brüdern, den Grafen Hug, Johanns und Felix zu Werdem-berg und zum Hailigenberg. Frau Barbara giebt ihrer Base als Heiratsgut 4000 fl.Rh., die Grafen zu Werdemberg geben derselben als Widerlegung 4000 fl. und alsMorgengabe 4000 fl. Die 12000 fl. werden auf Herrschaft, Schloss und StadtTrochtelfingen und auf soviel anderm Gut, dass davon 600 fl. Zins fallen, versichert.Die gen. Herrschaft, mit Ausnahme der geistlichen Lehen, ist der Braut Witwen-gut, deshalb sollen nach vollzogener Ehe alle Amtleute, Einwohner und Hintersassender Herrschaft ihr Gehorsam geloben; Eleonore darf aber von ihren Untergebenenkeine höhern Güten eintreiben, und von der Herrschaft nichts veräussern. Wenndie von Eleonorens Vater ihr ausgesetzten 6000 Dukaten ausbezahlt werden, so sollensie auf derselben Herrschaft und ebenso die entsprechende Widerlegung versichertwerden. Die Grafen von Werdenberg werden alle Versorgungsbriefe der HerzoginBarbara am Tag der Hochzeit übergeben oder, wenn dieselbe vorher sterben sollte,zu Ulm beim Rate hinterlegen. Über ihre Morgengabe hat Eleonore Testierfreiheit.Barbara soll ihre Base bis zum Beilager, das in 4 Jahren erfolgen soll, bei sich be-halten. Eleonore muss nach Empfang der 6000 Dukaten Verzicht auf ihre Erb-