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1481.
will, er oder seine Nachkommen den Kaplan zu einem Neubau derselben nicht drängen wird, sondern derKaplan da wieder einen Garten haben mag.
Geben vff zinstag vor Vnnsers Herren Fronlichnamstag 1481.
Das Siegel des Ausstellers fehlt.Perg. Or. Karlsruhe.
1) 1330 Sonnentag vor st. Thomans tvlt [Dez. 16.] verkauft zu Phullendorf Burchart Ebli, sess-hafter Bürger daselbst, um 75 S A Costenzer an Cünrat Brvning und Hainrich Eüfen, sesshafte Bürgerdaselbst, ein Gut zu Geggingen, seine Zehnten und Zinse daselbst von mehreren Gütern der Mühle undeinzelnen Stücken, die alle genannt werden, alles als Zinslehen von Rychenowe, das davon jährlich 7a j£Wachs bezieht. Mit ihm haben an des Königs Strasse seine Kinder auf diese Güter verzichtet. Zeugen: Herr
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Hainrich vom Homberch, Herr Herman Grämlich, Ritter, H. Grämlich, Kirchherr zu Lintz, Vir. Grämlich,sein Bruder, Frid. Grämlich, der ältere, C. der Selnhouer, H. der Hüter, Eber, von Bvnigen, Groß Hetzel,C. Hetzel, Ber. Hetzel, Gebrüder, Wernher Ortliep. Perg. Or. mit dem eingenähten Siegel der StadtPhullendorf. Sigmaringen, f. Domänenarchiv.
2) [1344] feria quinta . . . leiht Abt Eberhart von Eeichenau Bur Guggen, Johannsen dem Lützler,Johansen Grüninger von Pfulendorf und ihren Erben, Töchtern wie Knaben, gemeinlich der Bollerinen Gutzu Geggingen a ). Reichenauer Lehenbuch 638 f/1 S. 656. Karlsruhe.
a) An gleichem Tage leiht derselbe Wäninges Gut zu Geggingen dem vorgen. Grüninger; a. a. 0. 656.
3) [13]49 die sabbati beate Marie [Aug. 15.~] leiht zu Sandegk Abt Eberhart von Reichenau Bentzenvon Ablach a ) des Zellers sei. von Meßkilch Gütlein mit Hofstatt zu Geggingen, jedoch unter Wahrung derseinem Gotteshause daraus zu reichenden Gilt. Reichenauer Lehenbuch 638 f/2 S. 672. Karlsruhe.
a) Derselbe Abt leiht demselben Manne das Gut zu Geggingen, das er mit Kathrin Ritterwinin von Meß-kilch gemein gehabt hat, [1349] mentag vor st. Verenen tag [Aug. 31.J. a. a. 0. S. 671.
4) 1383 montag vor st. Gregorien tag [März 5.] verkaufen in ihrem Kloster zu Costentz BruderGotfrid Prior und der Konvent an dem Ryn, Prediger Ordens, Cünrat dem Mambürrer, Bürger zu Phullen-dorf, ihr Gut zu Geggingen, das ihnen Schwester Gut die Rufln, „ain swöster in vnser herberg ze Phullen-dorf", vor Bürgermeister und Rat zu Phullendorf in ihres Konventbruders Winman Hand als Seelgerätegegeben hat, für freieigen um 20 # ^ Cost. Perg. Or. mit dem Siegel des Konvents. Pfullendorf.
5) 1401 ze ingändem Brachot [Juni 1.] bekennt Bencz Haini, Bürger zu Phullendorf, dem Junk-frau Anna die Trullikoferin von Schaffhusen aus gutem Willen und aus Freundschaft zu seinem lieben Herrnund Oheim, Herrn Burkart Mayger sei., einen Hof zu Geggingen unter der Bedingung, dass er und seineKindeskinder den Hof als ihr eigen Gut innehaben und in keiner Weise verkaufen, versetzen oder verkleinerndürfen, gegeben hat, dass, wenn diese Bedingung nicht gehalten werde, oder wenn sein Stamm absterbe,der Hof an st. Lienhartkapelle vor dem Oberthor zu Phullendorf an einen Kaplan, der dieselbe versiehtund besingt, falle. Perg. Or., das Siegel der Stadt Phullendorf fehlt. Pfullendorf.
6) 1437 sambstag vor Oculi [März 2.~\ bekennt Burk Vischer, der alte, von Geggingen, Bürger zuPfullendorf, dass er Hainrichen Sellnhofer, Bürger zu Pfullendorf, ohne alles Wiederkaufen und Ablösenzum voraus 18 3\ Landeswährung, 2 Scheffel Haber und das eine Jahr 1 Viertel Kernen, das andere1 Viertel Bohnen, alles wohl bereitet, auf Martini in Pfullendorf von seinem Gut zu Geggingen schuldigist und das schon lange Zeit „gesüllt haben" sollte. Perg. Or. mit dem schlecht erhaltenen Siegel desJunkers Hainrich Gremiich, Stadtammanns zu Pfullendorf. Pfullendorf.
7) [c. 1472.] nimmt Abt Johannes von Reichenau der Müllerin Gut zu Geggingen, das an seinesGotteshauses „firmang" jährlich 2 ß ^ zinst, von Hansen Schollen auf und leiht es Caspar Hippen vonGeggingen a ). Reichenauer Lehenbuch 638 d Bl. 180. Karlsruhe.