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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1470.

Grafen Jörgen Schirm sind, haben ihm vorgebracht, Einsiedeln habe sie verkauft undes werde ihnen zugemutet, anders als bisher zu schwören; wiewohl sie lieber desGotteshauses Einsiedeln wären, wollen sie doch nach Herkommen schwören. Aufihre Bitte bittet der Vogt namens seines Herrn das Gotteshaus, diese Leute zu be-halten oder doch nur so, wie sie von Alter herkommen sind, zu verkaufen. Willdas Gotteshaus daran kein Genügen haben, so erbieten sich die Leute Rechts vorGraf Eberhard von Sunnemberg, Freiherrn Wernher von Zymmern und JohannsenTruchsessen, Ritter, des Reiches Landvogt in Swaben, oder vor Bürgermeister undRat zu Costentz oder Pfullendorf, damit diese erkennen, was sie nach Herkommenschuldig seien.

Datum vff mentag nach Inuocauit anno etc. 70.

Pap. Kop. Eavensburg, Stadtarchiv.

1) Diese Kopie sandte das Gotteshaus Ainsiedeln vff zinstag nach Judica [Apr. 10.] 1470 an dieStadt Eauenspurg, bedauert hiebei den Widerstand dieser Leute und erklärt, es werde, wenn auch ungerne,vor Bürgermeister und Eat zu Costentz mit ihnen zu „früntlicher vnderrichtung" vorkommen. Eauenspurgsolle, wenn ihm der Tag verkündet werde, eine Botschaft mit der Kopie des Kaufbriefes dorthin senden.Pap. Or. mit einem unter Papier zum Verschlusse aufgedrückten, unkenntlichen Sekretsiegel. Eavensburg.

2) 1470 zinstag vor st. Symon und Judas tag [OM. 23.] klagt vor Bürgermeister und Eat derStadt Costenntz Conrat von Eechberg als Pfleger des Gotteshauses U. 1. Fr. zu den Ainsideln, dasssich die Armenleute in den Gemeinden zu Hilpoltswiler und Howenrütin geweigert haben, den von Eauens-purg, an die das Gotteshaus mit Erlaubnis des Bischofs von Costentz sein Gut „ennend Sew" verkauft habe,den Eid zu leisten, den sie früher dem Gotteshaus geleistet hätten. Petter Schenck, Vogt zu Sigmaringen,Hanns Pfiffer, Vogt zu Hiltboltswiler, Conratt Schmelhenmayer, Claus Brenn, Herman Vogelsang, ConrattEoman, und Hanns Pfiffer, die Vertreter der Gemeinden, antworten „sy waren fry gotzhuslütt vnd ettlichburger gesin vnd haben sich ain tail gütz willens an das gotz hus als fry gotzhüs lüt gehiilt", sie hoffen, dass derKauf keinen Fortgang nehmen werde, „dann sy also wyter, dannbillich sy, verkoft vnd in aigenschaft zogen"wären. Conrat von Eechberg entgegnet, die Gemeinden seien „mit lütt vnd gut, gericht, zwing vnd benn"des Gotteshauses, denn es hätte dieselben lange Zeit innegehabt, genutzt, „gevellet vnd gelesset," wieandere Gotteshausleute. Die Vertreter der Gemeinden leugnen das; es hätten auch die Frauen von Waldan den Gerichten einen Teil, den sie von den Pfullendorfern gekauft hätten, und den andern Teil an denGerichten, Zwingen und Bannen habe Graf Jerg von Werdemberg, denen sie auch mit Steuern, Dienstenund andern Sachen als freie Gotteshausleute „verhaft" seien. Ihre Verpflichtungen beständen darin, dassdie von Hiltpoltswiler dem Gotteshaus jährlich 7 # ,-9) und die von Howenrütin 77» <& $i gäben; „vnd wenn ainerabganng, so werde dem gotzhus der vall, vnd hab och das gotzhus vmb vngenossami der wib vnd mannenzu strauffen, vnd nit wyter syen sy inen schuldig". Es geschähen auch oftmals Käufe unter ihnen „vmbaigen erb vnd erkoft oder ander gütter" für 2, 3 oder 400 fl. „Wa och by inen zwen gebrüder waren, daainer des gotzhus vnd der ander nit, vnd sturb der, der des gotzhus wer, so möcht sin brüder in nit erben,er war dann des genoß; aber zwen brüder, so an das gotzhus gehorten, möchten wol ain andern erben".Der von Eechberg erwiedert, die Gemeinden gäben auch dem Gotteshaus Hühner, „das doch ain billichantzaigen geb vff ain aigenschaft"; „wie die frowen von Wald vnd gräff Jörg gericht in den dörfern haben,lauß er ain red sin, aber das gotzhus habe daselbs jargericht, herbstgericht vnd mayengericht, rieht ochdaselbs vmb alles das, so zu richten sy, och vmb erb vnd vmb aigen". Darauf entgegnen die Vertreterder Gemeinden, sie hätten nie Hühner gegeben, und was die Gerichte betreffe, so habe das Gotteshaus, wenn