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7 (1891) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470 - 1509
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1470.

Gut im Hüserbach, 9 ß &, 1 Fastnachthenne, 1 Tagdienst, Drittel und Fälle von Jacob Verzefelds Gut imHüserbach, 32 ß 4 ^ von 3 Gütern im Gechbach, die lialbeii Klein- und Grosszehnten, Drittel und Fällegeben, 1 S^ von Fritzen Hense Gütern zu Eschouw, 8 ß <S| von einer Matte zu Eschouw, die BurckbartHüsserbach nutzt, 3 ß ^, die ein Maier zu St. Martin gibt, 2 fl. von Scliencken Baumgarten, die ClausEapp von Husen gibt, und 4 Tagwan Matten, gen. der von Berenbach Hof; diese Güter und Leute sindihrer Mutter und deren Gemahl ganz zugehörig und wie deren andere Leute und Güter verpflichtet. Die400 fl. Ehesteuer und dazu 50 fl. Morgengabe versichert Martin von Blümeneck auf allen seinen Zehntenzu Fryburg. Stirbt derselbe, so geniesst seine Witwe ihre vorgen. Ehesteuer und bekommt lebenslang vonseinen Erben aus gen. Zehnten alle Jahre noch 22Vs fl. Ueberlebt Martin seine Gemahlin, so geniesst erdie Ehesteuer lebenslang. Nach ihrer beider Tod fällt jeder Wydem dahin, woher er gekommen ist, dieMorgengabe aber an Martins „vorgeende" Kinder. Bekommen Martin und Adelhait mit einander Kinder,so ist diesen an beiden Widemen mit den vorgehenden Kindern beider Gatten ihr Kecht behalten nachdem gemeinen freien Landsrecht im Bryßgauw. Der Hausrat, den sie zusammengebracht haben, soll nachbeider Tode dahin fallen, woher er gekommen ist. Beide Gatten haben ihren Sitz im Hause zu Haßlach,bis sich eines der Kinder von Kosemberg verändert und kundlich des Hauses notdürftig wird. Jeder Teilbezahlt selbst seine Schulden, hinterlässt Martin solche, so gehen diese seine Witwe nichts an. Alle Kostenund alle Irrung, die Martin bisher mit seiner Schwieger sei. und den Kindern von Kosenberg gehabt, ebensodie Schulden, die er für dieselben bezahlt hat, sind tot und ab und werden den gen. Kindern nicht aufge-rechnet. Alle Verlassenschaft, von Annen von Bern und Joß München herrührend, gehört diesen Kindernganz. Entstellen über dieselbe weitere Irrungen, so werden diese auf Kosten der Kinder ausgetragen ohneMartins und seiner Gemahlin Schaden. Kein Gatte darf sein Widern versetzen, verkaufen, verkümmern,sondern hat es nach Widemsrecht zu gemessen. Perg. Or. mit dem Siegel Jacob Münchs von Kosenberg(s. Abbild. No. 19) und den beschädigten Niclaus Amlungs von Baden und Conrats von Felsenberg (wieAbb. No. 8), die Martins von Blümeneck, Jacobs von Bern und Hannsen von Keckenbach fehlen. Donaueschingen.

5) 1482 guotemtag vor Vffertag [Mai 13.] werden Behtolt Lemp und Lorentz Kratzer wegen desBurglehens Gippichen verglichen; letzterer geniesst daraus die Gülten, bis er mit seiner Forderung von 64 fi.befriedigt ist. Pap. Spaltzettel. Donaueschingen. T.

6) 1489 dinstag nach st. Laurencien tag [Aug. IL] leiht zu Heidelberg Philips Pfalzgraf bei EineMartin von Plumeneck die S. 16—17 genannten Lehen, die derselbe vormals in rechter Gemeinschaftmit Debolten von Gippichen empfangen hat und die von seinem Fürstentume der Pfalzgrafschaft bei Einevon wegen seiner von ihm mit Heereskraft eroberten Herrschaft Geroltzeck zu Mannlehen rühren, und eben-falls zu Mannlehen von genannter Herrschaft 5 fl. jährlichen Zins auf dem Hofe zu Tretenbach, die derLehensherr mit 100 fl. Hauptgeld wieder abkaufen kann; thut er dies, so muss er die 100 fl. wieder anEnden, die der Herrschaft Geroltzeck gelegen sind, anlegen und die Gilt daraus laut der alten darüber ge-gebenen Briefe zu Mannlehen leihen. Perg. Or. mit dem kleinen Siegel des Ausstellers. Donaueschingen.

7) 1505 sambstag vor Natiuitatis Marie [Sept. 6.] widerlegt Martin von Blumnegk, der seinerHausfrau Adelhaitten von Berenbach vor Jahren 400 fl. Hauptsumme und 50 fl. Morgengabe laut der Hei-ratsabrede auf seinen Zehnten zu Fryburg geordnet hat, derselben, weil er mit ihrem Willen diesen Zehntenan den Spital zu Fryburg verkauft hat, für die 450 fl. alle seine Zinse, Gefälle und Güter zu Haßlach, imVischerbach, im Memelspach a ), Eichenbach, Aschow und Schnellingen. Stirbt er vor seiner Hausfrau, sohaben ihr seine Erben von diesen Stücken jährlich 22'/* fl. lebenslänglich zu reichen und sie auf ihre Lebzeitin seinem Hause zu Haslach wohnen und ihren dazu gehörigen Hausrat benützen zu lassen, wollen sieaber den Hausrat verkaufen, so haben sie denselben ihr vor andern in billigem Kaufe zu überlassen. Imübrigen bleibt der alte „gemehelsbrieff" in Kraft. Perg. Or. mit dem Siegel der Stadt Haslach (wie Abb. 56im 6. Bande); das des Ausstellers fehlt.

a) In einem zweiten Exemplar dieser Urkunde steht Mendelspach.