Druckschrift 
6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
Entstehung
Seite
187
Einzelbild herunterladen
 

1391.

187

wurde er da auf Verlangen der Botschaft des Grafen in das Gefängnis gelegt, aber wiederum durch edleFrauen vom Lande und aus den Städten erbeten. Er schwört nun, täglich, so weit er kann, zu gehen uudkeine Nacht zu bleiben, wo er die letzte gewesen, bis er über das „Lanndberdisch" Gebirge gekommen sei,und jenseits desselben zu bleiben. Lupf. Kopialbücher XV, 39—44. Stuttgart.

9) 1441 U. 1. Fr. tag Conceptionis [Bez. 8.] stellen Graf Sigmundt von Lupfen und Bürgermeisterund Rat der Stadt Engen das Verfahren gegen ihren Bürger Hanßen Blasin auf dessen Bitte hin und inAnbetracht seines Alters ein. Sie hatten ihn festgenommen und in Anklagezustand versetzt, weil er seinWeib unbegründet eidlich beschuldigt hatte, ihm 352 fl gestohlen zu haben. Das Or. siegelten Graf Sig-mundt und die Stadt Engen. Lupf. Kopialbücher I, 9 Bl. 29 T . Donaueschingen. T.

o

10) 1442 zinstag vor st. Erharts tag [Jan. 2.]. Urfehde Virich Moggs von Veringen, der wegenMissethat in des Grafen Heinrich von Fürstemberg, Herrn in Kintzgentale, Stadt Wolfach im Thurme ge-fangen gelegen war. Er schwört, zeitlebens 2 Meilen Wegs von des gen. Grafen Gebieten zu bleiben. Perg.Or. (das Siegel des Junkers Jörg von Gipchen fehlt), a. a. 0.

11) 1442 Ostermontag [Apr. 2.] Urfehde Peter Sitingers, des Schmieds, der in das Gefängnis Cun-rats von Schellenberg, Ritters, gekommen ist, weil er bei Nacht und Nebel in dessen Stadt Hulingen durchdie Ringmauer eingebrochen. Er schwört, ohne dessen Erlaubnis nie mehr in die Stadt Hüfingen und inZwing und Bann daselbst zu kommen. Hat er etwas mit einem Hüfinger zu schaffen, so hat er demselbendurch seinen Bevollmächtigten vor dem Schultheissen und den Richtern, wo derselbe gesessen ist, Recht zugeben und zu nehmen. Perg. Or. mit den schlecht erhaltenen Siegeln des Junkers Rudolf von Blümberg(26 mm D, II A 2) und des Junkers Hansen Boller, Bürgermeisters zu Vilingen, (das des Junkers Hainrichvon Blümberg fehlt), a. a. 0.

12) 1444 mäntag vor st. Vrbans tag [Mai 18.] Urfehde der Gebrüder Hans und Michel der Griffenvon Hohmessingen, die wegen Missethaten zu Wolfach im Gefängnis gewesen sind. Sie schwören, ohne Verzugüber den Rin zu ziehen und ohne Erlaubnis des Grafen Heinrich von Fürstemberg, Herrn zu Husen undWolfach im Kintzgentale, nicht herüberzukommen. Perg. Or. (die Siegel der Junker Aulber von Gipchen,des alten, und Hansen von Valkenstein, gen. von Rainmstein, fehlen), a. a. 0.

13) 1445 Mittwoch nach st. Ottmari [Nov. 17.]. Urfehde des Jos") Surhöfel von Buchhorn, derHansen von Bubenhofen Heinstetten angebrannt hatte, darüber aber mit seinen Helfern von den Rotweilerngefangen genommen worden war. Auf Fürbitten der Markgräfin von Baden, geb. Gräfin von Werdenberg,und der Gräfin Elisabeth von Werdenberg, geb. von Würtemberg, welche mit dem jungen Blute Mitleidhatten, wurde ihm das Lebeu geschenkt, er musste aber dem von Bubenhofen 100 fl., den armen Leutenzu Heinstetten 50 fl. zahlen. Auszug bei v. Langen, Beiträge zur Gesch. der Stadt Rotweil 196.

a) Von Langen schreibt, ohne Zweifel irrig, Joseph.

14) 1447 güttentag nach Inuocauit [Febr. 27.] Urfehde Conrat Schmids von Pfül, Clawin Lütoldsvon Beringen sei. Tochtermanns, der wegen des Erbes, welches ihm und seinem Weibe Margretha Lütoldinvon seinem Schwäher werden sollte, aus seiner Herren von Fürstenberg Grafschaft gezogen ist, seinenSchwägern geschrieben hat, ihm dieses Erbe erfolgen zu lassen, und von Junker Conrat Velsenberg, Vogtzu Fürstenberg, der meinte, er hätte „sölich schriben vnd hinwegk gon vnbillichen geton" und hätte sichRechts in der Herren von Fürstenberg Gerichten begnügen lassen sollen, gefangen gesetzt worden ist. Perg.Or. mit dem beschädigten Siegel des Junkers Michel Wingkental (das der Stadt Fürstenberg fehlt), a. a. 0.

15) 1448 sunnentag nach Aller Heilgen tag [Nov. 3.] Urfehde Astimus Goldschmyds von Tüwingen,den Graf Heinrich von Fürstenberg fangen und in sein Gericht zu Wolfach legen Hess „vmb sölich abge-tragen sylber, das sinen gnaden zugehört, vnd vmb einen valsche meß für 16tig gold zu gebend einemsiner dener, genant Liehtenvelß, vnd ouch vmb ander me böser Sachen" und den der Schultheiss und Ratzu Wolfach aus Erbarmen über ihn, sein Weib und seine Kinder frei gebeten haben. Er schwört, 2 Meilen

24*