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1391.
vom Gebiete der Herren von Fürstenberg fortan zu bleiben. Perg. Or. mit dem zerbröckelten Siegel desJunker Aulber von Gypchen, des alten, und dem unkenntlichen Fridriehs [von] Büchern, a. a. 0.
16) 1453 güttemtag vor st. Jacobs tag [Juli 23.] Urfehde Dietrich Lindenmans von Costentz,jetzt wohnhaft zu Friburg im Brisgöwe, Vlin Sutors von Riethan im Hegöwe und Hansen Fürggs, den mannennt Brunner, von Nödispach bei Waldpurg, dreier Zimmermänner, welche Graf Gonrat zu Fürstenberg,weil sie Ludwig Röder von etwas Diebstahl wegen, den er gethan haben soll, in des Grafen Landgrafschafteigenmächtig ohne Erlaubnis des letztern oder seiner Amtleute gefangen nahmen, „über den Necker",schwören und sich von ihm die Zehrung bezahlen Hessen und ihm dazu einen Mantel und Degen entwehrten,gefangen gelegt, aber auf Vermittlung der von ihnen angerufenen Amtleute und anderer nicht zu Rechtgestellt hat. Sie schwören, 27 fi. in drei Jahreszielern des Grafen Amtleuten gen Fürstenberg oder zu derNüwenstatt zu zahlen. Perg. Or. mit den schlecht erhaltenen Siegeln der Junker Hainrick von Almßhouenzu der Nüwenburg und J&rg Schätzers, a. a. 0.
17) 1454 sonntag nauch st. Appolonien tag [Febr. 10.] Urfehde Cünrat Petermans von Wal-eschingen, der in das Gefängnis Berchtolts von Schellenberg, Ritters, wegen Drohworte gekommen, aberauf Bitten des Abtes Hanns zu St. Marien freigelassen worden ist. Bekommt er mit dem von Schellenbergoder den seinigen zu thun, so begnügt er sich des Rechtes vor dessen Schultheiss und Gericht zu Hünngenoder an den Enden, wohin er von ihm gewiesen wird. Er ist vormals „zu ainem sondersiechen man ver-kündiget vnd ze Costentz an der geschwornen schow deß Siechtums schuldig geben" worden; weil er jetztdavon frei zu sein vorgiebt, soll er sich in Costentz wieder beschauen lassen und wenn er dort „vnschuldiggeben" werde, darüber glaubliche Urkunde auf seine Kosten von den „schowern" bringen, andernfalls abersoll er den Herrn von Schellenberg und die seinigeu „mit gemainsauiy der weit ongeryrt laussen". Perg.Or. mit den Siegeln des Junkers Hannsen Arnolt von Sant Gallen, gesessen zn Bruilingen, und Hansen Vlmers,Vogts zu Bruilingen. a. a. 0.
18) 1454 dunrstag nach dem hl. Ostertag [Apr. 25.] Urfehde Hänßliu Ysenmans, der zu Wolfachin des Grafen Heinrich zu Fürstenberg Gefängnis wegen Missethat und unchristlicher Handlung gekommenist. Er gelobt, seiner ehelichen Hausfrauen fürbas das allerbeste zu thun, sie nicht mehr zu misshandeln,sondern sie treulich und ehrlich zu halten, wie ein Biedermann einer frommen Frau zu thun schuldig ist.Zu Bürgen setzt er seinen Vater Hanns Ysenman, seinen Bruder Conliu und seinen Vetter Jägklin Ysen-man, alle drei von Tzell Halmerspach (sie), welche ihn beim Bruche der Urfehde wieder in das Gefängnisdes gen. Grafen abzuliefern übernehmen. Perg. Or. (das Siegel des Junkers Jacob von Bern, Schultheisszu Tzelle Halmerspach, fehlt, das des Junkers Hansen (sie), des vorgen. Schultheissen Schwestermanns, istnicht gut erhalten), a. a. 0.
19) 1454 freytag vor st. Martis tag [Nov. 8.] Urfehde Hainrich Lorchs, des Kochs von Kempten,der seinen Eid, Graf Hainrichen von Lupfen zu dienen, nämlich zu kochen, die Küche zu verwesen, dieSchweine zu füttern und die Pferde zu pflegen, nicht gehalten, dadurch den Grafen in grossen Schaden ge-bracht und deshalb in dessen grosse Ungnade gefallen ist. Er gelobt, etwaige Ansprüche zu demselben undden seinigen vor dessen Gerichten zu vertreten. Zeugen: die Junker Wilhelm Jäger, gen. Spät, Rudolfvon Emingen und Lienhart Man, Stadtschreiber zu Engen. Das Or. siegelte Rudolf von Emingen. Lupf.
Kopialbücher I, 10, Bl. 66—68. a. a. 0.
20j 1455 fryttag vor dem hl. Pfingstag [Mai 23.] Urfehde Conrat Stähelins von Löftingen undVerena Wirtin von Berowe, seiner ehelichen Gemahlin, die in der Grafen Heinrich und Conrat zu Fürstem-berg Gefängnis zu Fürstenberg gelegen waren, weil sie ihnen eine merkliche Summe Veesen und Haber ge-stohlen hatten. Sie schwören, von Fürstenberg stracks über den Rin zu ziehen und nicht mehr herüberzu-kommen, und überlassen den beiden Grafen all ihr liegendes und fahrendes Gut ausser 13'/2 fl., die ihnenJunker Hainrich von Ertzingen schuldet, und die sie an den Kirchenbau zu Haindingen und Fürstenberggeben. Perg. Or. mit dem Siegel des Junkers Hainrich von Almshouen zu der Nüwenburg (wie an No. 26, 14)(das des Ritters Hanns von Höudorf zu Owelfingen fehlt), a. a. 0.
21) 1455 frytag vor st. Bartholomeus tag [Aug. 22.] Urfehde Cläwin Rons von Mettenberg gegen