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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1391.

welche er mit den ihrigen angegriffen hat, nämlich den edlen Walther von der Hohenclingen und HerrnHans den Truchsessen von Diessenhouen, gen. Blümliglantz, von ihrer Klage unklaghaft machen wird.Vergeht sich derselbe gegen diese Abmachung, so haben ihn die drei Aussteller in einem Monat nach derMahnung gen Baden in die Stadt an den Landvogt auszuhändigen, oder sie sind der Herrschaft von Oster-rich 300 fl. zu Pön verfallen. Perg. Or. mit den Siegeln Johans von Hewen (30 mm D, IV A 2; f S'.IOHANIS . DOMIN . D : HEWEN.), Burkart Egens (32 mm D, IV C, im Schilde 2 von einander abgekehrte,aufrecht stehende Fische; Helmzier: 2 mit dem Kopfe abwärts sehende Fische; f S.BVBKARDT DCI EGEN)und Cunrat Schlupfs (32 mm D, IV A 2, im Schilde 2 auseinandergehende Pflanzen (Mooskolben oder Ge-treideart?) auf dreigipfeligem Berge; f S'. CVNRADI. DCI. SCHLVPFEN). Wien.

2) 1405 st. Symon vnd Judas abent [Okt. 27.]. Urfehde Eberlis Keller von Tengen gegen den GrafenHainrich, Herrn zu Fürstemberg, der ihn wegen etlicher unberechtigter Zugriffe zu ihm und den seinengefangen genommen hat. Perg. Or. (die Siegel des Ausstellers, seines Bruders Hainrich Keller, des JunkersRudolf von Fridingen, des Jüngern, Vogts zu Engen, Hansen und Eberharten, Gebrüdern, von Ryschach undHansen von Nüwahusen beschädigt oder ganz abgefallen). Donaueschingen.

3) 1408 st. Falentins tag [Febr. 14.]. Urfehde Walther Brinlins zu Neuffra, der in hartes Ge-fängnis Herrn Steffans von Gundeltingen zu Neuffra in seiner Burg gekommen, weil er Korn an die Stätte,dahin es vom Römischen König und den Herrn, Rittern und Knechten zu Schwaben zu führen verbotenwar, geführt, und dem derselbe gegönnt hat, zu Neuffra im Dorf und in dessen Etter zu wandeln, aher niedaraus zu kommen. Das Orig. siegelten Wernher von Hornstein, Herman von Hornstein, HiltbrandtWielli, Haintz der Kramer, Ammann zu Riedlingen, Ott der Far, Ludtfrid Lüpf und Claus Clingler, Bürgerzu Riedlingen. Pap. Kop. 16. Jhdt. a. a. 0.

4) 1412 dornstag vor Letare [März 10.] verheisst zu Engen Cunrat von Hattingen, wider Graf Hansenvon Lupfen, seine Erben und alle die seinigen nimmermehr zu handeln, denn mit solchen Gerichten, „die vndervnß gelegen sind vnd zu vns gehörend"; andernfalls hat er sich, sobald er dazu gemahnt wird, in eigenerPerson in jedes ihm angewiesene „geßloß- zu stellen und darf sich aus demselben ohne Willen des Grafennicht entfernen. Das Or. siegelte der Aussteller und Virich von Rümlang. Lupf. Kopialbücher, Tom. I,pars 10, fol. 1. a. a. 0.

5) 1415. „Dienstrevers von Hainrichen von Blumenegk fünf jar lang mit offnung des schloß Haid-hurg gegen nachlassung der ungnad, ist ein urfehd". Innsbruck, Repertorium (16. Jhdt.) des Schatz-archivs IL 840.

6) 1423 st. Thyburcien tag [Apr. 14.]. Urfehde Haintz Gretzingers, des Malers von Trochtel-fingen, der von der Sache wegen, die er mit Allen Haininneu, Hansen Hainis Tochter von Meßkirch, voneiner Ehe wegen zu schaffen hatte, in das Gefängnis Herrn Johansen von Zymmern gekommen ist, als sich mitRecht zu Costentz auf dem Chor erfunden hat, dass zwischen ihnen keine Ehe sei. Das Or. siegelten dieJunker Ott der Schuler und Hiltbrand von Hoff. Zimm. Kopialbuch I, 213.

7) 1429 st Jacobs tag [Juli 25.]. Urfehde Bartholomes von Kerdern, gen. Wacker, der demJunker Aulber von Gypchen öffentlich und mündlich „ain vintschaff gesagt und deshalb von demselben indas Gefängnis gelegt worden ist. Perg. Orig. (das Siegel des Junkers Conratt Branthoh, Vogts zu Husen,(Schild beschlagen, Helm mit wehenden Decken, Umschrift abgebrochen oder unleserlich), das des JunkersHans Hägg, Schultheißen zu Wolfach fehlt). Donaueschingen.

8) 1430 st. Jacobs abend [ Juli 24. J. Urfehde Hannsen Knepfleins, gen. Häsching, von Engen.Denselben hatte Graf Johans von Lupfen wegen Untreue des Waibelamtes zu Ehingen, das er ihm geliehenhatte, entsetzt, worauf er seinem Nachfolger in diesem Amte Hannß Hessen gedroht hatte, aus Rache ihm Hausund Hof anzuzünden. Zudem hatte er aus Hewen Leinlachen und dem Müller zu Dallwissen Leder gestohlen.Deshalb hatte ihm der Graf zu Engen einen neuen Galgen gebaut, um ihn daran „erhöhen" zu lassen, erwar aber von der Frau von Lupfen, „alß den weiplicher art von nattur gezimpt erbarmhertzig zu sein, vominsprechen des hl. geists vnnd sunderen gnaden des allmechtigen gottes" freigebeten worden und hatte geschworen,nicht mehr über Basel herauf, noch über den Rhein zu kommen. Als er trotzdem wieder gen Schaffhausen kam,

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