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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1390.

aubend [Apr. 22.] ab, weil die Besitzerinen länger, denn Landrecht sage, nämlich mehr 'als 10 Jahre, ungeirrt innützlicher Gewähre das Gut innegehabt haben. Perg. 4 Or. (von den Siegeln ist das des Hans Reckenbach von1413 unter No. 35 abgebildet, die andern sind teils sehr beschädigt, teils abgefallen), a. a. 0.

1390, Mai 21.

Pfullendorf.

105. Sigobst Landgraf zum Leuchtenberg, Graf zu Halls, Landvogt in Obern und

Niderji Swäben, Waltz vorn Stein vom Richenstein, Ritter, Egloff von Landenberg,Ritter, Cristoffell von Altstetten, Cnnrade Inderbünd, gen. der Rull, Hanse der Ruch

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und Virich Renninge, Bürger zu Costentz, vergleichen Graf Albrecht^zu Werdenbergmit dem Abte Wilhelm und dem Konvente des Klosters Salmenswiler^ welche lautihrer darum gegen einander gegebenen Anleitebriefe die Beilegung aller ihrer bis-herigen Stösse ihnen übertragen haben, in folgender Weise: Graf Albrecht bleibtbei all seinen Nutzen, Gewohnheiten und Freiheiten in seiner Herrschaft zum Hei-ligenberg, die er von Alter hergebracht und über die er von Kaisern und Kö-nigen Urkunden hat. Dasselbe gilt vom Kloster Salmenswiler, doch hat Graf Al-brecht in seiner Herrschaft zu richten über Todschlag, Raub, Brand, Diebstahl undwomit man einem Menschen sein Leben nehmen kann. Graf und Abt waren stössig,wer die fliessenden Wunden zu strafen habe, jetzt wird bestimmt, dass der Abt undseine Amtleute auf allen ihren Gütern, wo sie die haben, es sei zu Holz oder zuFeld, um Frevel und Unzucht strafen, über fliessende Wunden aber nur in der Hof-statt und im Etter ihres Klosters, auf den Höfen und im Etter derselben,die domünchhoff gewesen seynt oder noch sint", nämlich auf den Höfen zu Forst, Busse-nank, Lütkirch, Svveindorf, Wantzenrütte, Mentzlisshusen, Muren und Kirchberg,ferner in den Dorfettern zu Wildorf, Nüffern , Mimenhusen, Owingen, Pfaffenhoffen,Buggensegel, Obern Vldingen, Tiffingen und Nussdorf. Ausserhalb dieser vorgen.Güter und Dorfetter und in allen andern Gütern des Klosters in seiner Herrschaftstraft Graf Albrecht füessende Wunden. In diesen Dörfern gehören die Tafernen denvon Salmenswiler, die daselbst auchveilz gutt wol daselbust hän" mögen. Beidervischitz" in der Ahe, die durch Salmenswiler in den See geht, um die sieauch stössig waren, bleiben die Herren von Salmenswiler. Ebenso bleiben dieselbenbei dem Hofe zu Vachsenriet, auf dem Graf Albrecht kein Vogtrecht ansprechensoll, doch soll derselbe seine Rechte von des Zehntens wegen daselbst haben. Haltendie Herrn von Salmenswiler auf diesem Hofe Schafe, so sollen sie dem Grafen vonst. Walpurgtag bis st. Jacobstag alle Tage einenzieger" gen Hailigenberg geben,falls man denselben holt, und während derselben Zeit wöchentlich einen Käse wie