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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1389.

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Diener zu versorgen, und etwaigen Schaden hat er nach Erkenntnis der Räte, beiderem Spruch der Graf bleiben muss, zu ersetzen 8 ).

Geben ze Munichen an sunntag vor dem Palmtag 1389.

Das Siegel des Ausstellers nicht gut erhalten.Perg. Or. München, Reichsarchiv.

a) An demselben Tage nimmt er ebenso Graf Albrecht den jungem von Werdenberg, Herrn zum Heiligen-berg, zu Diener auf 1 Jahr auf. Derselbe hat ihm mit dem eigenen Leibe zu dienen und bekommt 800 fl. Ungerisch.Perg., Or. a. a. 0.

1) 1389 sunntag vor dem hl. Vffart tag [Mai 23.] verheisst zu Aychach Steffan Herzog in Bayrn.mit dem sich Graf Albrecht vom Hailigenberg, der jüngere, im Kriege gegen die Städte des Bundes ver-bündete, auf seine Kosten und Schaden den Krieg aus und aus demselben 25 Spiesse gutes undwolbezügts"Volk zu schicken, wogegen ihm und seinen Erben all dessen Festen und Schlösser den Krieg aus und auswider gen. Städte und ihre Helfer oifene Häuser sind. Der Graf giebt den 25 Spiesen 2 Monate Kost, wo-für ihm Herzog Steffan auf redliche Rechnung 1000 fl. anweist. Was der Graf mit seinem oder mit desHerzogs Volk gewinnt, es seien Schlösser, Leute oder Gut, fällt zur Hälfte dem Herzoge zu. Ohneden Grafen mitzuhegreifen, darf der Herzog mit den Städten in keine Tädigung kommen. Sind die 2 Mo-nate vorüber, so hat der Herzog dem Grafen die Kost auf den darauf folgenden Martinstag zu bereinigen,oder derselbe darf all seine Leute und Lande als Pfand angreifen. Auch für seine Brüder, die HerzogeFridrich und Hans, gilt dies Bündnis gerade wie für ihn selbst»). Das Or. siegelte der Aussteller. Perg.Vidimus des Notars Heinrich Ludwici von Rychenbach von 1451. a. a. 0.

a) 1389 montag vor st. Michels tag [Sept. 27.] versetzt zu München Herzog Steffan demselben, da er ihm2500 fl. Vnger und Pehaim Schuld nicht zahlen kann, seine Stadt Lantzberg und den Zoll daselbst. Perg. Vidimusvon 1451. a. a. 0.

1389, Apr. 22.

104. Hainrich Rekenbach, Conrat Rekenbachs des alten Schultheissen sei. Sohn, und Frau Katherin

Rekenbächin, seine Schwester, zu Gißingeu nehmen Hainrich den Jäger von Contzemberg, gen. Spätt, vonYmendingen zum Gemeinder an 2 freieigenen Gütern zu Hüntschingen, welche derselbe von ihrem VetterHainrich Rekenbach, dem jungen, Schultheiss zu Gißingen, gekauft hat und welche sie bisher mit dem Ver-käufer gemein gehabt haben a ).

Geben an st. Georyen aubend in dem Aberellen 1389.

Das Or. siegelte der Aussteller (die Ausstellerin hat kein Siegel).

Perg. Kop. im nacherwähnten Schiedssprüche von 1455 st. Georyen aubend [Apr. 22.]. Donaueschingen.

a) Hans Brülin von Engen kauft eines dieser Güter teils von Hans Rekenbach zu Gysingen um 27 ffi h1413 sanistag nach st. Andres tag [Dez. 2.J, teils von Burkart Rekenbach zu Gysingen und dessen Mutter AnnReckenbachin um 20 2 h 1421 mittwoch nach st. Mathis tag [Febr. 26.].Dasselbe Gut vermachte Hans Brünlinvor dem Stadtgerichte Engen 1425 fritag vor st. Johans des töffers tag [Juni 22.] seinen Kindern. Auf grundder Urkunde von 1389 Apr. 22. verlangte Hainrich Spätt von Ymendingen 1455 von den damaligen Besitzerinendes Gutes Frenen, Vrsellen und Elsen, Geschwestern, den Rainerinen zu Engen, dass sie ihn zum Gemeinder nehmen,weil dies auch sein Vater sei., der Käufer von 1389, gewesen sei; er selbst sei, als sein Vater gestorben, noch imMutterleibe gewesen, später sei er mit Graf Johannsen von Lupfen sei. in fremde Lande gekommen und habe sichda bei 20 Jahren aufgehalten, erst bei seiner Rückkunft sei er über seine Briefe gekommen und habe darunterauch den von 1389 gefunden. Ein Schiedsgericht, vor dem den Kläger sein Bruder Hans von Ryschach zu Stüß-lingen als Fürsprech vertrat und dessen Obman Hans von HSwdorf zu Owelfingen war, wies ihn 1455 st. Georyen

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