Druckschrift 
6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen
 

ist-

1390.

173

aus

sie beides vorher gegeben haben; halten sie aber keine Schafe daselbst, so habensie dem Grafen weder Zieger noch Käse zu geben.

Geben 1390 des nechsten fryetags nach Pfingsten, alz die täding zue Pfullen-dorf geschehen vnd vssgesprochen warde.

Das Or. siegelten die 7 Schiedsleute.

Perg. Vidimus der Stadt Vberlingen von 1437 mittwoch nach Unser lieben Frowen tag Nattiui-tatis [Sept. 11.] mit dem sehr beschädigten Sekretsiegel dieser Stadt. Donaueschingen.

1) 1419 samstag vor st. Wälpurg tag [Apr. 29.] legen zu Salmenswile Cünrat und EberhartGrafen zu Neuenbürg, Gebrüder, Landgrafen in Heg6 und in Madach, die lange dauernden Späne zwischenihrem Oheim, Graf Hugen von Werdenberg, und dem Gotteshause Salmenswile mit Herrn Cunraten vonStayn zu Muncsperg und Hansen von Paygern, den Zusätzen des Grafen Hug, und mit Cunraten von Ga-merswang, Bürgermeister, und Mclausen Zettler, Stadtschreiber zu Vberlingen, den Zusätzen des Klosters,also bei: Wegen des Hofes zu Vachsenriet, in dem das Kloster sich von Graf Hug beschwert glaubte,bleibt es bei dem Spruche des Landgrafen von Lichtenberg. Was die von Graf Hug im Kloster Salmens-wile und auf etlichen Höfen und Gütern desselben beanspruchtenhuntleginen" betrifft, so solldas selbstuk bestän in gutem, yettwederm tail an sinen rechten vnuergriffen", also dass das Kloster dieselben leidet,wenn Graf Hug sich damit bescheidenlich hält; findet es aber dies nicht, so ist jedem Teile sein Rechtvorbehalten. In Bermatingen beanspruchten die Herren von Salmenswile, dass alles, was daze vngerichtvnd ze bessrung" mit dem Rechten, ausgenommen die hohen Gerichte, falle, ihnen gehören solle, da hierGericht, Zwing und Banne ihrer seien und sie das Dorf also erkauft und hergebracht hätten, auch sei esda Herkommen, dass jeder, der da Wein schenken wolle, ihnen von jedem Eimer Wein 4 ^ Ungeld , unddass jeder, der da einen Torkel habe oder baue, von seinem mit demselben von fremden Leuten verdientenLohne ihnen die Hälfte geben solle. Dagegen behauptete Graf Hug, es sei von altersherby der Schenkenvnd von HSrningen zitten", denen Bermatingen gehört habe, Herkommen gewesen, dass die Strafen der zuBermatingen gesessenen Leute, die der Herrschaft vom Hailigenberg gehören, einem Herrn vom Hailigen-berg zufallen, auch habe da nie einer, der seinen Wein, der auf seinem Boden gewachsen sei, verkaufe,davon Ungeld gegeben, dabei sollen die seinigen bleiben; das gleiche behauptet der Graf hinsichtlich des Torkel-lohnes, dessen Forderung von Seiten des Klosters er ein fremdes und unerhörtes Ding nannte. Ueber diesedrei Punkte sollen 3 besondere Schiedsleute, je einer von den Parteien gegeben und einer, nämlich ihr VogtCünrat Sevogel, von den Grafen von Neuenbürg, Kundschaft einholen und dann gemeinsam mit diesen Grafendarüber entscheiden. Hinsichtlich einiger vom Grafen als seine Landsassen, vom Kloster als Eigenleute be-

o

anspruchten Leute zum Ktingseggerberg und Vldingen gestattet der Graf den Herrn von Salmenswile vorden 3 eben gen. besondern Schiedsleuten einebesaczung" nach des Landes Gewohnheitvnd ob sy diebeseczent nach der dryen erkantnüst, des söttent sy geniessen, tünd sy des nit, des sond sy engelten".Wegen des Zugriffes, den Graf Hug den Herren von Salmenswile vor Zeiten im Rintal an Schmalz, Zinsenund anderm gethan, stehen dieselben auf Bitten der Schieder von einer Forderung ab. Zu Vrnow undGrasbürren soll jeder Teil richten nach dem Herkommen und gemäss dem Spruchbriefe des Landgrafen vonLüchtenberg über alles, was ihm zu richten zugehört. Graf Hug meinte, dass, als Albrecht Schöch, der denHerren von Salmenswile zugehört und einen nachts ermordet hat, von seinen Amtleuten darum ange-griffen wurde, des Klosters Leute ihnen das in seiner Herrschaft gewehrt haben, dass zwei geweihte Herrenim Kloster einen armen Knecht erschlagen, dass ein geweihter Herr daselbst dem alten Abt sein Geld ge-stohlen und dass die Herren von Salmenswile diesen in seiner Herrschaft gefangen und mit dem Geldewieder in das Kloster und dann wieder aus demselben in seine Herrschaft geführt, wo sie ihn getötet haben,dass Hans Ruf Hainczen Lüben Sohn und Vly Maygers Sohn einen geweihten Herrn St. Johans Ordens inseiner Herrschaft nachts geschätzt und dass die Herrn von Salmenswile darum dieselben gestraft haben; alle diese

,-.;''.

mm