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die zusammen 18'/2 Malter Roggen und Haber, 4 Hühner und 16 ß Brisger guten, und einen Hof zu Kilt-torf, der 16 Scheffel Kernen, ebensoviel Haber Nidinger Mass, 2 ß Brisger, 4 Gänse, 12 Hühner und 1 ViertelEier giltet, von ihm zu Lehen hatte, diese Stücke als Mannlehen, nachdem sein vorgen. Vetter Cünrat ge-storben und seitdem „der selben Lehen obgeschrieben von schilt noch von heim niemman anders geerbe,noch genösse wery, denne er". Perg. Or. (Vom Siegel des Ausstellers ist nur ein unkenntliches Bruchstückerhalten.) Villingen, Spitalarchiv.
7) 1410 acht tag nach st. Virichs tag [Juli 11] entscheidet Cünrat Stehelli, Bürgermeister zuVilingen, als gemeiner Mann mit Hans Glungg und Bertschin dem Buland, Bürgern zu Vilingen, als Schieds-leuten des Ritters Cünratten von Schellenberg und mit Hans von Sunthusen und Hainrich dem Hetzger,Schultheissen zu Vilingen, als Schiedsleuten Rudolfs von Blümenberg den Streit zwischen diesen Edelleuten.Rudolf von Blümberg klagt, dass der gen. Ritter sich eines Viertels am Gerichte, an der Vogtei und amVrholtz zu Kilttorf unterzogen habe, obwohl demselben davon nur ein Achtel, ihm selbst aber 3 Teile,welche sein Vater sei. erkauft, und noch ein Achtel, das er selbst von seinem Vetter Cünratten von Blüm-berg gekauft habe, zugehören, und belegt seine Behauptung mit guten besiegelten Kaufbriefen. Der Be-klagte antwortet, dass ihm vor Zeiten Hans von Blümberg ein Viertel dieser Stücke und dazu noch andereGüter versetzt, und dass Cünrat von Blümberg als offener, verschriebener Ächter nicht Macht gehabt habe,sein Achtel zu verkaufen, sondern dass er selbst auf dieses Achtel und auf andere Güter Cünrats vom Hof-gerichte Rötwil vor Zeiten Anleite genommen habe a ), und belegt seine Aussage ebenfalls mit guten be-siegelten Briefen. Der Kläger entgegnet, sein Vetter Hans sei. habe nur ein Achtel der Stücke gehabt undhabe deshalb nicht ein Viertel versetzen können, er wisse nicht, dass sein Vetter Cünrat Ächter sei, wennaber auch, so möge er, wie so mancher Biedermann, jetzt wieder aus der Acht gekommen sein. Das Urteillautet, dass der Kläger bei seinen drei Teilen der gen. Stücke bleiben solle, dass Conrat von Schellembergan denselben ein Achtel habe, und dass wegen des letzten Achtels der Kläger seinen Vetter Cünratten vonBlümberg in 3 Tagen und 6 Wochen stellen solle, damit man wisse, ob er in der Acht sei und ob derBeklagte auf dieses Achtel „geanlaitet habe". Perg. Or. mit dem stark beschädigten Siegel des SchultheissenHetzger (die des gemeinen Manns und der andern Schiedleute fehlen). Donaueschingen.
a) 1403 verkündet Egolf von Wartenberg, gen. "Wildenstein, Frei, Hofrichter zu Rottweil, dem GrafenHeinrich zu Furstenberg, Herrn Johans von Lupfen, Rudolf von Wolfurth, und den Städten Schafhaußen, Vil-lingen und Engen, dass Conrad von Schellenberg Conraden von Blumberg in die Acht gebracht, dass demselbendes letztem Güter zugesprochen seien und dass sie ihn darin handhaben sollen. Repertorium (16. Jhdt.) derSchellenberg. Dokumente, a. a. 0.
8) 1411 acht tag vor st. Johannß tag zueSungithen [Juni 17.] giebt Heinrich Hätzger, Schultheisszu Villingen, dem Abte Johans von St. Georgen, der seinem Sohne Virich in seinem Kloster eine Pfründegegeben, dessen Gotteshause dafür mit Bewilligung seines Sohnes Hanß seinen Hof zu Kilchdorf, der4 Malter Veesen, 2 Malter Haber, 5 ß h, 5 Hühner und 1 Viertel Eier giltet (davon gehört aber Vs der6 Malter Korngilt Paulus dem Jüngling, Bürger zu Villingen, der es von Conrat Langenstein, einem Priestererkauft hat). Von diesem Zinse bekommt sein Sohn Virich Zeit seines Lebens 2 Malter Veesen, den „wisat-pfennig", Hühner und Eier, das übrige das Kloster, das das ganze Einkommen nach Virichs Tod bekommt.Das Or. siegelten der Aussteller, sein Sohn Hans und Conrat Stähelin, Bürgermeister zu Villingen. Karls-ruhe, Kopialbücher No. 704, S. 83—85.
9) 1421 st. Jacobs aubend [Juli 24] beweist Hans' von Tierberg, Edelknecht, Bürgermeisterzu Vilingen, seiner Frau Margareth Kouffmännin und deren Kindern Hainrich und Gretlin aus ihrer Ehe mitHainrich Russinger sei. 1) auf den Kornzehnten zu Kiengen und Kilchtorf 750 & h, eine Summe, die ausdem Verkauf der Güter der Frau zu Baden gekommen ist und mit der er diesen Zehnten von Graf Hansen vonLuphen gelöst hat (den Zehnten gemessen sie gemeinsam, wenn aber die Frau aus seiner Schuld bei ihmnicht bleiben mag, so soll er die Nutzung des Zehntens ihr allein folgen lassen); 2) auf die Steuer zu Kiengen,zu Grüningen und zu Bettkofen, die jährlich 30 % h erträgt, und auf den kleinen Zehenten zu Kiengen,