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der von Cleinnga hirt an dein morgen vsfaren vor Kilchdorfer hirten, so sol Kilchdorfer hirt an dem abentinfaren vor Klennger hirten". Fahren die Hirten nicht also aus und ein und verliert jemand aus den beidenDörfern sein Vieh, so muss der Herter, der nicht also auf seine Zeit vor dem andern aus und eingefahrenist, den betreffenden wegen seines Verlustes unklaghaft machen. Die Weide, die zu beiden Dörfern gehört,soll denselben eine gemeine Weide sein, nur mit Clenger Owe und ihrem „anngel mit den zwayen stugken"haben die von Kilchdorf nichts zu thun. Das Or. siegelten Hans Thunninger und Hans Tiiffer. Perg. Vi-dimus") der Stadt Villingen von 1489, dornstag vorm hl. Cristtag [Des. 24.].
a) Derselbe wurde auf Ansuchen der Vögte beider Dörfer Clengen und Kilchdorf im Brigental, weil dasOriginal schadhaft war, angefertigt. Ein Siegel fehlte nämlich am Originale ganz, das andere halb, was nachbeider Dörfer Aussagen geschehen sei, weil der Brief so lange Jahre „gelegen" und „die pressein daran durch dieschaben abgenngen weren", die Schrift aber war noch „gantz heyter vnd lißlichen". Weil in diesem Briefe nichtsbestimmt war, wie die Weiden zu verbannen seien, und weil die von Clengen klagten, dass die von Kilchdorf ihreWeiden zur Unzeit „veratzten", also dass sie selbst derselben nicht gemessen könnten, und dass die von Kilchdorf,nicht wie sie, ihre Weiden „vertruwten vnd bannten", so setzten Schultheiss, Bürgermeister und Rat zu Vilingen demVidimus mit beider Dörfer Willen bei, dass die von Kilchdorf fortan ihre Weiden bannen sollen, wie die von Clenngen;wollen sie ihre Weiden „vffthun vnd erlouben", so soll das auf beiden Seiten nach dem Herkommen an einem Sonntag„an den aynungen" verkündet werden, und soll es vorher jedes Dorf dem andern ansagen. Sehen die von Kilchdorfdie von Klennga oder deren Ehehalten in ihren gebannten Weiden mit dem Vieh „halten", so können sie dieselbenam Jahresgerichte zu Clenga rügen, ebenso unigekehrt die letztem die von Kilchdorf am Jahresgerichte zu Kilch-dorf. Villingen, Stadtarchiv.
4) 1402 st. Thomans abent [Dez. 20.] verkauft Caspar von Ebgotingen, Virich von Ebgotingen sei.Solin, seinen eigenen Hof zu Kilttorf, der 5 Malter Veesen Vilinger Mass und 4 ß h giltet, um 42 fl. Eh.an Annen, Hansen von Ebgotingen, seines Vettern sei. eheliche Wirtin, und Eberlin ihren Sohn, Bürger zuVilingen. Perg. Or. mit dem Siegel der Stadt Vilingen. Villingen, Bickenkloster ").
a) Einen andern Hof zu Kilttorf, der 3 Malter Veesen, 2 Malter Haber, V« Viertel Eier und 4 Hühnergiltet, verkaufen 1416 st. Jacobs abent [Juli 24.] Anna die Schappallin von Rötwil, Hansen von Ebgotingen sei.Hausfrau, Bürgerin zu Vilingen, und ihr Sohn Eberhard von Ebgotingen dem Bickenkloster zu Vilingen und na-mentlich dessen Konventfrauen Elsen und Cecylyen den Vetterlinan, Schwestern, um 55 fl. Rh., von denen dieseFrauen 15 fl. und ihre Schwester Katherin sei., Konventfrau im gen. Kloster, 40 fl. gegeben haben. Perg. Or. mitden Siegeln der Aussteller und der Stadt Vilingen. a. a. 0.
5) 1405 dunstag nach des hl. Crütz tag ze herbst [Sept. 17.] nimmt zu Winterthur Cün Abt vonSt. Gallen auf Bitten Cünrats von Blümenberg den Fronhof zu Kilchdorf mit dem Vrholtz, mit dem Schor,mit dem Gerrit, mit den Braiten und mit allen andern Grundstücken, den derselbe von ihm zu Lehen ge-tragen, von ihm auf und leiht ihn dem Priester Langenstain, Leutpriester zu Kilchdorf, „alz ob er ainweltlich man vnd ain laye sy", und seinen Erben, so dass nach Langenstains Tod das Lehen an den ältestenderselben fallen soll. Perg. Or. mit den beschädigten Siegeln des Ausstellers und Cünrats von Blümenberg(31 mm. D. IV A 2). Donaueschingen a ). R.
a) 1415 feria 5. ante Mathei [Sept. 19.] empfängt C3nrat Langenstain von Vilingen, Leutpriester zuDiessenhouen, von Abt Hainrich von St. Gallen diesen Fronhof und 2 Höfe zu Kilchdorf im Brigental, gen. derKürnegger Höfe, welche vormals schon sein Lehen gewesen waren, die er aber an Paulus Jüngling von Wolfachmit Abt Cfins sei. Hand versetzt hatte, wieder, nachdem er sie eingelöst hat. St. Gallen, Lehenbuch von 1412S. 63. — 1418 empfängt diese 3 Höfe, welche Langenstain hiezu aufsandte, von dem vorgen. Abte Hainrich Bur-kart Beringer von Ratolfzell (\ T otiz des 16. Jhdts. Donaueschingen) und wieder 1430 st. Niclausen abend/" Dez. 5.] zu"Überlingen vom Abte Eglolf von St. Gallen. Perg. Or. mit dem Siegel des Ausstellers, a. a. 0.
6) 1409 acht tag nauch st. Bartholomeus tag [Aug. 31.] leiht Graf Hainrich zu Fürstenberg Cün-raten von Tanhain, Bürgermeister zu Vilingen, der etwie lang als Träger für Cünrat von Tanhain, Hain-richs seines Vetters sei. Sohn, das Gericht und die Gewaltsame des Dorfes Pfaffenwiler, 3 Güter daselbst,
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