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6 (1889) Quellen zur Geschichte der Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1360 - 1469
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1360.

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zu Kilchdorf, Marpach und zu Riethain, jedoch mit Ausnahme der Heuzehnten in diesen Dörfern, 300 fl. Rh.;3) auf das Vogtrecht zu Kiengen, zu Gr&ningen und zu Bettkofen, auf die Fischenzen der Mühlen und„wagen" zu Kiengen, zu Marpach, auf den Bach zu Marpach, auf die Gilt von den Mühlen zu Vilingen,auf die 5 & Brißger Gilt von der alten Tuchlauben zu Vilingen und auf 1 £ Gilt von der Mühle zu Mar-pach 200 fl. Rh. Nach seinem und seiner Frau Tode können seine Erben von den obgen. Kindern dieunter 2 u. 3 genannten Güter wieder lösen. In Zeiten der Not kann er selbst die Steuern und kleinenZehnten im Brigental mit 300 fl. Rh. lösen und versetzen oder verkaufen, muss dann aber die 300 fl. wieder

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anlegen. Löst Osterrich das Pfand zu Waremberg, in die diese Stücke gehören, nach seinem Tode, so sindseiner Frau und deren Kindern die verschriebenen Summen zum voraus zu bezahlen; geschieht die Lösungbei seinen Lebzeiten, so muss er das Geld wieder anlegen. Seine Frau kann die Zehnten zu Kiengen undzu Kilchdorf versetzen und verkaufen, wie ihr anderes Gut. Wenn Jörge Abt zu Mure bedünkt, dass dieFrau und ihre Kinder „fürer besorgnüsse vmb die obgenanten Sachen bedörften" vor Gericht oder sonst,so hat er, Hans, das zu vollführen. Das Or. siegelten der Aussteller, Ritter Cünrat von Lupfen und RudolfLandamman, Schultheiß zu Bremgarten. Perg. Vidimus der Stadt Rottweil vom J. 1474 mit dem Siegelder Stadt. Villingen, Stadtarchiv*). T.

a) Diese Beweisung erlaubt demselben Anna von Brunswig, Herzogin von Osterrich. 1421 mittwocb vorCantate /"Apr. 16J zu Ensißbeim. — 1448 Oculy [Febr. 24.] bestätigt Albrecht, Herzog zu Osterrich, Hainrich Rus-singer, dem Stiefsohn des von Tierberg, und seiner Schwester Margreth die Beweisung selbst, doch seinem Bruder,dem Römischen König, ihm und seinem Vetter, Herzog Sigmunden, an der Lösung der Pfandschaft ohne Nachteil.Enthalten in dem vorgen. Vidimus. T.

10) 1423 Vnser Fröwen tag der Lichtmeß [Febr. 2.J empfieng Hans Starck von Vilingen vonRosnegg zu Lehen zwei Gütlein im Brigendal, eins davon zu Kilchdorf a ). Lehenbuch der Freiherrn Hainrichund Hans von Rosnegg, geschrieben nach 1428, S. 7, Karlsruhe.

a) Auch Bentz Pfeiler, Edelknecht, empfieng [wann?] ein Gut zu Kilchdorf im Brigental als Lehen vonRosnegg. a. a. 0. S. 7.

11) 1428 durnstag nach st. Nicläs tag [Dez. 9.J entscheiden in den Spänen, die zwischen Frydrichvon Wartemberg, gen. von Wildenstain, Abt des Gotteshauses in der Richenöwe, und seinem Bruder Egnolf,Abt zu Gengenbach, einer- und ihrer Schwester Annen und deren ehelichem Hauswirt Brnn Wernher vonHornberg anderseits etwielang gewesen sind, ihr Oheim Erhart von Valckenstain, Aulbrecht von Nüwnegg,Vogt zu Hornberg, und Hans Mäsly von Rötwile gütlich also: die Feste Schiltegg mit aller Zugehördeund die andern von ihrem Bruder Cünratt von Wildenstain sei. verlassenen Güter bleiben Annen. Diebeiden Äbte leihen die Kirche zu Kiltdorf im Brigantale: dagegen sollen Anne und ihr Hauswirt denZehnten zu Uberachen im Brigentale ihr Lebtag lang einnehmen; hinterlassen Anne und ihr HauswirtLeibeserben, so bekommen diese nach ihrem Tode den Kirchensatz zu Kilttorf und den Zehnten zu Uber-ächan. Wegen der 6 fi. Gilt, die ihr Bruder Cünratt sei. aus dem Zehnten zu Uberachen Marty Sterren,einem Bürger zu Vilingen, um 100 fl. Rh. verkauft hat, sollen Anna und Abt Frydrich sich bei den Leuten,die darum wissen, erkundigen; erkennen dieselben, dass Abt Frydrich diese Gilt mit 100 fl. Rh. lösen soll,so soll es geschehen; diese Sache muss aber bis nächsten Weissen Sonntag, den man die Alte Fassnachtnennt, erledigt sein. Beide Äbte geben ihrer Schwester Annen den Brief Peters von Watwilre über 300 fl.heraus, wenn sie ihn finden oder erlangen können. Anne soll den Brief über den Kirchensatz zu Kiltdorfund den Zehnten zu Uberachen hinter den Rat zu Vilingen legen; derselbe muss aber auch ihr und ihremManne jederzeit zu ihrer Notdurft daselbst gewärtig sein; hinterlässt. sie Kinder, so erhalten diese diesenBrief. Hinterlässt sie keine Kinder, so fallen Kirchensatz und Zehnten mit diesem Brief an die Äbte.Anne und ihr Mann sollen bis kommenden Maitag alle Schulden ihres Bruders Cünratt sei., „das denn redelichvnd kuntlich schulda sind", bezahlen. Die 2 Malter Korngilt, die ihr Vater Oschwald von Wartemberg sei.

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