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1303.
dem von Hodorf um 58 M. und ebenso um 46 # von ihm selbst in Haft. Ferner hat Johans der Swäningerihn und sein Gotteshaus von Johansen Schünfiggen um 64'/s ft 3\ Costentzer Münze erledigt und vonFriderich dem Appateker, Bürger zu Costentz, um 42 Tt ^ derselben Münze, welche beide Summen für37 M. S. verrechnet werden. Dazu soll derselbe 35 M. S. an die Burg Waltsperg, „der si vswendig vndinwendik notdürftig ist vnd bedarf, verbauen laut seines darüber ihm, dem Bischöfe, gegebenen Briefes.Um seiner Dienste willen, die derselbe ihm gethan hat oder thun kann, giebt er ihm diese Burg zu rechterBurghut, solange sie nicht gelöst wird. Der Swäninger schwört, jederzeit ihm, dem Kapitel oder dessenMehrteil die Lösung zu gestatten und mit der Burg ihm, dem Kapitel und ihren Leuten zu warten. Dom-propst Diethelm, der Dekan, Herr ... von Kuppingen, und das Domkapitel erklären ihre Einwilligung. Disbeschach vnd ist dirre brief ze Costentz geben, 1328, an dem nehsten mäntag vor dem hl. tag ze Phingsten.Das Original siegelten der Aussteller und sein Kapitel. Erhalten in einer vom Officiale zu Costentz undJohans dem Swäninger (Siegel: 32 mm D., IV A 2, im Schilde von unten bis über die Mitte des Schildes reichendeSpitze; f S . IOHIS . DCI. SWÄNINGER) besiegelten Kopie. Perg. Karlsruhe.
2) 1341, Jan. 20. Constanz. Bischof Nicolaus zu Costentz versetzt mit Willen seines Kapitels zurBesserung seines Gotteshauses dem ehrwürdigen Bitter, Herrn Berhtolt dem Truchsessen von Rordorf, desMeskilch ist, seine und seines Gotteshauses Burg Waltsperg mit Leuten und Gütern um 150 M. CostentzerGewäges, von denen der Truchsess 100 M. Johansen dem Swenninger und den Freunden seines Brudersund 50 M. Cvnin von Swaindorf, „sinem briider* gegeben hat. Damit hat der Truchsess die Burg von den-selben, denen sie von Bischof Rvdolf sei. verpfändet war, mit seiner Gunst zu besserm Schirm erledigt. Ergiebt ihm dieselbe zu rechter Burghut, solange sie nicht von ihm zurückgelöst wird. Der Truchsess schwört,dem Bischöfe, dem Kapitel oder dem Mehrteil desselben jederzeit die Lösung zu gestatten und mit der Burgihm und seinem Kapitel und ihren Leuten und Helfern zu warten. Diethelm von Stainegge, Dompropst,
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Herr Vlrich Phefferhart, Dekan, und das Kapitel erklären ihre Einwilligung. Dis beschach vnd wart dirrebrief ze Costentz geben, 1341, an dem nähsten samstag vor st. Agnesen tag. Die Siegel des Ausstellersund des Kapitels beschädigt a ). Perg. Or. Karlsruhe.
&) Dabei auch gleichzeitige Kopie, ausgestellt vom bischöflichen Officiale. Perg. Or.
3) 1356, Febr. 18. Constanz. Bilgri von Hodorf, Ritter, dem Dompropst, Dekan und Kapitel desDomstifts Costentz gegönnt haben, ihres Gotteshauses Burg und Feste Waltsperg, die von Bischof Vlrich sei.von Costenz vormals dem Ritter Berhtolt sei., dem Truchsessen von Rohrdorf, des Meskilch war, um 150 M. S.versetzt war, und die von demselben an Herrn Ortolf von Hodorf und an dessen Bruder Hainrich weiterversetzt wurde, um 150 M. einzulösen, schwört denselben, ihnen die Burg zu übergeben, sowie der Bischof,das Kapitel oder der Mehrteil des Kapitels zu Costentz ihm diese Pfandsumme bezahlen, und erklärt dieBurg für derselben, ihrer Leute und Helfer offenes Haus. Geben ze Costentz, 1356, an dem nechsten duns-tag nach st. Valentins tag. Das Siegel des Ausstellers zerbrochen. Perg. Or. Karlsruhe.
1303, Aug. 10. oder 13.
Wartenberg.
295, Anna die Gräfin von Wartenberg, Graf Heinrichs sei. von Freiburg Gemahlin, und ihr Tochtermann,
Graf Otto von Strazberg, versetzen dem edlen Manne Hainrich von Sunthusen ihren Kelnhof halb zu Kilch-heim mit seiner Zugehör, doch ausgenommen den Kirchensatz und das Gericht, um 10 M. S. „Fryburgergelötes".
Datum zu Wartenberg, 1303., die martyris Laurentii").
Auszug Pregitzers aus einer verschollenen Urkunde (17. Jhdt.), Donaueschingen.
a) In einem zweiten Auszuge aus derselben Urkunde giebt Pregitzer als deren Datum an: 1303, die Mar-tis post Laurentii«.