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Die ältesten Verzeichnisse der Einkünfte des Münsterschen Domkapitels
Entstehung
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Verständnis des Textes der Vorlage zusammen zu hangen,sofern eben ein solcher Mangel durchgehends hervortritt, inden Abkürzungen, der Wörterteilung, Interpunktion etc. Dadie Vorlage selbst uns nicht erhalten ist, so können wir nichtermessen, wie viele der Lesefehler und Nachlässigkeiten, welchesich bei Vergleichung mit dem bei abweichender Ordnungdes Stoffes durchweg, soweit nicht Cod. g abkürzt, parallellaufenden Texte der unter b unten besprochenen Handschriftergeben, auf deren Bechnung zu setzen sind; doch ist wohlanzunehmen, dass dem flüchtigen Abschreiber ein grosser Teilzur Last fällt.

b) Ein anderes Eegister der pensiones et reditus officio-rum, welches mit den petitiones omnium officiorum anhebt,ist erhalten in einer Pergamenthandschrift in Grossfolio imStaatsarchiv Münster Mscr. VII. 1316 b. Sie umfasst 17Blätter (Fol. 12 bis 28); angehängt ist Pol. 28 11 bis 33 b einVerzeichnis der Summen, wozu im Jahre 1412 die agri1) Brochoff, 2) Valthus et Brochoff, 3) tor Hove, 4) de mansoBernynch to Yodevelde, 5) Jodevelde, 6) Dodemole verpachtetAvaren, sowie ein Eegister, betitelt aliud receptum de decimoto Jodevelde et Spredelo. Die im Bereiche der Schrift liniir-ten Blätter sind 28^3 cm breit und 40 cm lang; auf jederSeite finden sich 35 Zeilen Schrift. Die Ueberschriften [Sperr-druck im Folgenden] sind mit roter, das Uebrige mit braun-gelber Dinte auf dem gelblichen, glatten Pergamente einge-tragen. Aehnlich wie im über Botgeri sind auch hier Buch-staben von dem Schreiber verwechselt oder undeutlich aus-geprägt; durchweg aber ist die Schreibung eine sorgfältige.Nach Pol. 28 b (s. ob.) ist die Heberolle im Jahre 1412 an-gefertigt; wie die den einzelnen Posten beigefügten Zeichenund Noten x ) erweisen, ist sie bei der Hebung praktisch be-nutzt worden. Wir bezeichnen die Handschrift im Folgendenmit h.

Bei Vergleichung einzelner Angaben beider Handschriftenscheint sich zu ergeben, dass h etwas jünger ist als g oderdessen Urschrift. Während nämlich mehrfach gleiche Namen

1) dedit etc.

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