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Die ältesten Verzeichnisse der Einkünfte des Münsterschen Domkapitels
Entstehung
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rechte erhielt, fol. 14 a durch einen Irrtum noch als yilla be-zeichnet, während Schüttorf (Scuttorppe), welches 1295 zurStadt erhoben *) und wohl gleichzeitig befestigt wurde, alsoppidum erscheint. Da der Verfasser wiederholt Personen undVerhältnisse, die mit dem Dome in Beziehung stehen, mitunser" einführt, z. B. fol. 33 b duodeni nostri (die am Dorne)den duodeni trans Aquam gegenüberstellt und fol. 11 a eine Nonnevon TJeberwasser mit soror nostra der Gewohnheit des Dom-kapitels gemäss 2 ) bezeichnet, so ist anzunehmen, dass er zurDomgeistlichkeit bez. zum Domkapitel zählte. Die Handschrift- wir nennen sie Cod. a enthält nach einem vorn - ein-gefügten Blatte, worauf ausser einem Generalregister nach-träglich die Abschrift einer Urkunde des Domkapitels vom17. Sept. 1399 eingetragen ist, 35 Blätter weissen, ziemlichglatten Pergaments in Mittelfolio je von 31 cm Länge und22 cm Breite. Die Blätter sind im Bereiche der Schriftliniirt; der Band ist (behufs etwaiger Nachtragungen ?) nach derAussenseite 5,4, nach unten 6,5 cm breit. Die Ueberschriftensind in roter, das Uebrige in schwarzbrauner Dinte in schöner,sorgfältiger Minuskelschrift ausgeführt. Durch Gebrauch zwarstellenweise abgenutzt, ist die Handschrift doch im ganzenziemlich gut erhalten.

b) Eine zweite Handschrift, welche sub tit. VI. 1 zumDomarchiv registrirt war, dort aber jetzt nicht mehr vorhan-den ist, wie denn überhaupt das Domarchiv älterer Domgüter-register jetzt ganz entbehrt, ist der liber reddituum capituliMonasteriensis, woraus Mesert im 7. Bande seiner Münster-schen Urk.-Sammlung S. 542 ff. Auszüge mitgeteilt hat.Mesert, welcher Cod. a nicht kannte, hielt dies Verzeichnis(Cod. b) für älter, als den gleich zu nennenden liber Botgeri

Pfarrer in Eheine war, 1373 wird als solcher Petrus de Adenauwegenannt, (vgl. Grosfeld Beitr. zur Gesch. der Pfarrei u. Stdt. EheineS. 5 u. 14), so muss um jene Zeit der ursprüngliche Text von a schonniedergeschriehen gewesen sein. Die nach Nies. a. 0. S. 478 ff. imJahre 1386 angekauften Güter zu Jodevelde scheinen nicht den Grund-stock, sondern eine spätere Erweiterung des officium Jodevelde sive Gassei(a fol. 23 h ) gebildet zu haben.

1) Jung hist. Benthem. C. D. p. 97. 2) Vgl. Niesert a. 0. S. 419.