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Grösse und der Ausdehnung des betr. Besitzes über dasganze alte Stift Münster u. dessen Nachbarschaft eineerhöhte Bedeutung als G-eschichtsquellen beanspruchendürfen. Für die folgenden Bändchen wird ebenfalls in-sofern von dem Friedländer'sehen Plane abgewichen wer-den, als die Werdener u. Herzebrocker Heberegister aus-geschieden sind, da inzwischen jene von Prof. Dr. Cre-celius, diese von Eickhoff bearbeitet sind bez. voll-ständig demnächst herausgegeben werden. Das dritteBändchen des Codex wird die Heberegister des KlostersUeberwasser u. des Stifts St. Mauritz bringen; Band IVdie Heberegister des Klosters Herford; beide sind druck-fertig u. wird der Druck des 3. Bandes alsbald be-ginnen.
Für die Behandlung des Textes sind die bewährtenGrundsätze, welche in den Monum. Genn. hist. befolgtwerden u. von der Gesellschaft für Rheinische Geschichts-kunde aufgestellt sind, durchweg massgebend gewesen x ),Für die Erklärung wurde ein fester Boden durch Ver-gleichung der späteren Heberegister gewonnen u. bei derBeständigkeit des geistlichen Besitzes u. der gesamtenländlichen Verhältnisse Westfalens gelang es so in denmeisten Fällen, die massenhaft hier vorkommenden altenHöfe geographisch zu bestimmen u. ihre Namenwand-lungen bis in unser Jahrhundert zu verfolgen. Der sogewonnene geographische Halt berechtigt mit Deutungder dem Besitztum entlehnten ältesten Namen zu Schlüssenüber die Beschaffenheit der bezüglichen Oertlichkeiten, wie
*) Die von Eigennamen angeleiteten Adjektive sind stets mitgrossen Anfangsbuchstaben gegeben, da ich hier Personen- u. Sachnamenverschieden zu behandeln nicht für begründet erachte. (Vgl. Kraft inEödigers deutscher Lit. Zeitung v. 15. Dez. 1883.)