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Die Heberegister des Klosters Ueberwasser und des Stiftes St. Mauritz
Entstehung
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I

mit Mitteilungen über deren Leben, dann juristische Aus-führungen ex libro veteris ecclesie. S. Pr.uli über die Eechtedes Propstes, der officiales seu villici, über Wahl des Propstesu. s. w. Diese Ausführungen reichen bis Pol. 61. Fol. 66heben die Mitteilungen über die Einkünfte an. Hier reihensich an die Abschriften der älteren Einkünfte-Verzeichnissezunächst eine Topographie der Stiftsgüter und Angaben überderen Zubehör, Abgaben u. Kechte, sodann Abschriften derzugehörigen Urkundenbelege, welche unter den einzelnen Be-sitztiteln historisch geordnet sind. In letzterem Teile fehlenjetzt Pol. 369377, wie im Jahre 1854 durch v. Hatzfeldbezeugt wurde.

Die Ausdrucksweise Tegeders hat etwas rhetorisch Ge-spreiztes, Breitspuriges; die Sätze erscheinen mehrfach über-laden und so zum Teile anakoluthisch; Latein und Deutschist hie u. da durch einander gemengt; das Latein ist teil-weise grammatisch fehlerhaft, die Interpunktion verbesserungs-bedürftig. In den Citaten ist er weniger genau und sorg-fältig; besonders sind Massbezeichnungen aus Flüchtigkeitausgelassen. *)

Mitgeteilt ist unter B im Folgenden nach dem roten Buche(T") das Einkünfteyerzeichnis des Stifts in der vom PropsteAlexander veranlassten Ausfertigung. Tegeder bemerkt Fol. 67,seine Abschrift sei ex antiquo ordinario libro Alexandra ap-pellato et cathenato, ubi hec prgstatio celebri charactere in-signita ita inscribitur: Kedditus prepositure et fra-trum S. Mauritii, entnommen; er gibt ihr die AufschriftMutatio fundationis prime. partim in annona partim vero ingre seu solidis talenti permanens, stabilis, prout ter centumante annos supra et infra 2 ) ex hereditatibus et patrimonio

S. Mauritii-------fratribus ipsis pensitatum est. Das bisher

ungedruckte Register ist unten unter der ursprünglichen Ueber-

1) Selbe sind in runden Klammern ergänzt, während eckige Klam-mern Stellen mit verwischten, fast unleserlichen Schriftzügen bezeichnen. 2) Danach hat auffallender Weise Tegeder, der doch die Zeit, wo PropstAlexander im Amte war, kannte, die Abfassung um 100 Jahre zu hochhinaufgerückt.

III