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Wissel den Anfang dazu gemacht, die Gemeindeweidezu Ackerland zu machen, und zwar ohne Zustimmungdes mitberechtigten Stifts. Um die Mitte des 15. Jahr-hunderts hatten die Dorfbewohner einen Theil derGemeinde bei dem Molenbeck sogar wider denWillen des Kapitels gepflügt und besäet. Auf einedesfallsige Beschwerde beschied die Herzogin WittweMaria von Burgund auf Dienstag nach dem SonntageJubilate 1456 beide Parteien auf ihren WittwensitzMonterberg. Hier ergab sich, dass das Kapitel anWeide und Wasser ebenso berechtigt sei als die Ein-gesessenen. Der Bescheid ging dahin, dass die Insassendas besäete Land von etwa 5 höh. Morgen vier Jahrelang, jedoch unter Vorbehalt der Zehnten und Hechtedes Kapitels, gebrauchen und dann wieder als Ge-meinde liegen lassen sollten. Das Stift aber dürfe^ebensoviel von der Gemeinde kultiviren und für dieKirchenfabrik ausnutzen.' Für fernere Kultur sei gegen-seitiges Einverständniss erforderlich. 1 1564 verstän-digten sich Beide, dass das Stift ein Stück der Gemeinde,Derdrecht genannt, die Bewohner aber das Neu-land, das auf Heisters Bovenholt stosse, achtJahre lang benutzen, und dass das Stift an der Hälfteder Gemeinde berechtigt sei. 1580 Sonntags nachThomas Apost. concedirt Letzteres, dass die Insassenfür 12 Jahre zum Besten der Schätzungen, des Reiter-gelds und zum Unterhalt der Brücken kultivirenkönnten, jedoch den Zehnten an das Stift entrichtenmüssten; dagegen möge das Kapitel das Land op derDoerdrift hinter dem kurzen Praistwerd und einStückchen Land bei dem breiten Weg gebrauchen.Während der Absenz des Kollegiums in Grieth(1588 —1650) machten die Einwohner Wissel's das
1 Abschr. ebendas.