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aufzubringen, sieb und ihrer Stadt zu Ehren und zumNutzen des Seichs, nach ihrem Ermessen, und soweit esihren Bedürfnissen dienlich erscheine, ihre Stadt zubefestigen. Es ist dieser Passus verschiedentlich dahingedeutet worden, als ob Eichard bereits die zweiteUmwallung der Stadt hiermit gemeint und auf dieselbehingewiesen haben. Wir können uns dieser Ansicht nichtanschliessen. Es ist angegeben worden, dass bei derBelagerung der Stadt, im Jahr 1248, die Wallmauernnoch nicht fertig und an ihrer Stelle Palissaden eingesetztwaren. Es musste doch vor Allem erstrebt werden, dienoch nicht fertig gestellten Ringmauern zu vollenden, dieSchäden, welche durch die Belagerung entstanden waren,auszubessern und die Bauwerke der Befestigung in gutemZustande zu setzen. So lange dies nicht geschehen war,durfte an die Anlage einer zweiten Umwallung nichtgedacht werden, und konnte Richard daher eine solchenicht gemeint haben, da das Bedürfniss einer solchendamals noch nicht vorhanden war. Dieses konnte nurnach einer Jahrzehnte langen Prosperität der Stadtdurch die Vermehrung der Einwohner und Aufbesserungdes Eigenthums der Bürger eintreten. Dass jedoch auchausserhalb der Ringmauern damals schon Häuser standen,die schutzbedürftig waren, lässt sich nicht bestreiten,doch konnte die Anzahl derselben gewiss nicht so grosssein, dass dafür eine zweite Umwallung nöthig gewordenwäre. In der angeführten Bestätigung der Rechte derStadt deutet Richard auf die Vollendung der ersten Ring-mauer dadurch hin, dass er die Urkunde Friedrichs I.vom 9. Januar 1166 (Lac. I, 412) und Friedrichs ILvom 29. Juli 1215 (Lac. II, 51) erwähnt. Diesebeiden Urkunden konnten doch nur von der ersten Unirwallung sprechen, da bis dahin eine zweite weder bestandnoch in Aussicht genommen war. Dass die Bürger auchdie Mauern der innern Umwallung ausführten, zeigen uns