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Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
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Verlauf des grossen Kriegs der kaiserlichenPolitik die Erfüllung ihrer Wünsche zu bringen.Der Prager Friede vom Mai 1635 erklärtewirklichalle und jede Uniones, Ligae, Foederaund dergleichen Schlüsse" für aufgehoben; essollte in Zukunft nur noch eine Armee imReich bestehen, von den Ständen bezahlt undvom Kaiser befehligt J ). Ein endgiltiger Siegdieser habsburgischen Reichsreform hättezugleich dem deutschen Protestantismus undder fürstlichen Libertät den Todesstoss ver-setzt. Dass die schwer bedrängten Prote-stanten sich allein mit eigenen Kräften nichterhalten konnten, stand ausser allem Zweifel.iUich die echte Heldengestalt eines Bernhardvon Weimar ging in dem tragischen Konfliktdahin, der den hochgesinnten und deutsch-gesinnten Mann erst zum schwedischenVassalien werden Hess und dann in die Dienst-barkeit Richelieus zwang. Auf der andernSeite hatte seit den Tagen Wallensteins Maxi-milian von Baiern die Gefahr ins Auge ge-fasst, dass man die deutschen FürstenzuSklaven machen" wolle 2 ). Auch er griff zwei-mal nach Frankreichs rettender Hand. So

terisiert (Ritter, D. G. II, 343). Über das GutachtenStralendorfs von 1628 vgl. ebd. III, 376.

*) Artikel 66, 67 u. yj des Prager Friedens vom30. Mai 1635 (Sammlung der R.-Abschiedelll, 544 fr.).

-) Bair. Memorandum von 1629 über die Not-wendigkeit einer Verbindung mit Frankreich (Döberl,Bayern und Frankreich, I, München 1900, 21).