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Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
Entstehung
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Unser deutsches Reich von heute ist dasjüngste Staatswesen unter den grossenMächten,in deren vorderste Reihe es gleichsam miteinem kühnen Schritt sich stellen durfte. EinBlick auf seine Verfassung genügt, um denfundamentalen Unterschied zwischen dieserAusgestaltung des modernen Deutschland unddem krankhaften Gewächs des heiligen römi-schen Reichs deutscher Nation zum Bewusst-sein zu bringen. Geeinigt und nach aussen ver-treten durch das erbliche Kaisertum der pro-testantischen Hohenzollern, angetan mit derstarken Rüstung der allgemeinen Wehrpflicht,ausgestattet mit einem, auf breitester demokra-tischer Grundlage gewählten Parlament, scheintunser Volk alle beengenden Verknüpfungenmit einer Vergangenheit zerrissen zu haben,deren schimmernde Gipfel unendlich fern ge-rückt, deren hässliche Ausläufer rasch undgern vergessen worden sind.

Und dennoch bedeutet die gewaltige Neu-schöpfung der Zeit Kaiser Wilhelms I. undBismarcks nicht einen bedingungslosen Bruchmit der früheren Geschichte unseres Vater-lands. Dafür zeugt schon die Tatsache, dassdie ehrwürdigen Namen von Kaiser und Reich