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hatte dem Bündnisrecht der Fürsten unddem ausländischen Solddienst unmittelbar ansLeben zu gehen, so wenig glückten alle späterenVersuche, dieser politischen und militärischenAnarchie auf Umwegen beizukommen. Dieschwächlichen Kautelen der Reichsabschiedevon 1555 und 1559 und des Deputationsabschiedsvon 1564 suchte Maximilian IT. auf demSpeirer Reichstag von 1570 durch eine wirk-same Reform der Wehrverfassung zu ersetzen,die dem Kaiser das Generalat über sämtlicheReichskreise und vor allem die freie Ent-scheidung über die Zulässigkeit fremder Wer-bungen zusprechen sollte 1 ). Selbstverständlichscheiterte dieser Plan an dem Misstrauen derProtestanten gegen den Kaiser und ihre katho-lischen Mitstände 8 ). Und wenn die Katholikendamals und später wiederholt für die Ein-schränkung fremder Werbungen und Durch-züge gestimmt haben, so geschah dies haupt-sächlich in der Überzeugung, dass damit nurdie auswärtigen Verbindungen ihrer Gegnergetroffen und die Spanier bei ihren engenBeziehungen zum Kaiserhaus doch freie Handbehalten würden. Ihre fürstliche Libertät
!) Vgl. hiezu Ritter, D. G. I, 428 ff.
a ) Über die durch solche Änderungen drohende„völlige Vernichtung der deutschen Freiheit" äussert sichLandgraf Wilhelm von Hessen im Jahre 1587: „so werenwir teutsche fursten unsers adels so mechtig als der ritterS. Georg seines Schwerts, sessen da wie die Fugker oderandere reiche pfeffersecke" (Briefe Joh. Casimirs III,60, A. 1).